Freitag, 05. April 2024

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Nachbarschaftsrecht
Dicke Luft am Gartenzaun

Der Deutschen liebste Freizeitbeschäftigung im Sommer ist das Grillen. Dabei treffen sie sich mit Familie und Freunden, um es in lauen Nächten auch mal über die magische 22-Uhr-Grenze hinaus krachen zu lassen. Doch auch zu anderen Jahreszeiten wird gern gefeiert, der Garten geräuschvoll umgestaltet oder am Auto und Motorrad lautstark geschraubt. Doch was ist nun erlaubt, was nicht?

Am Mikrofon: Constanze Elter | 04.08.2016
    Des Schweizer liebste: die Cervelat-Wurst
    Ist Grillen auf dem Balkon zu jeder Jahreszeit erlaubt oder nur, wenn der Elektrogrill benutzt wird? (picture alliance / dpa / epa Keystone Walter Bieri)
    So mancher Nachbar fühlt sich dadurch gestört, ärgert sich zudem über schnell wachsende Fichten, die den Blick zur Sonne verstellen, oder Werkzeugschuppen im Nebengarten auf unerwünscht grenznahem Standort. Denn unter Nachbarn lässt sich privat und vor Gericht trefflich über vieles streiten.
    Bin ich in meinem Garten oder auf dem Balkon der alleinige Chef - egal, ob es um drei Hektar oder Badelakengröße geht? Kann ich im Garten Rasen mähen, auch wenn es Sonntag ist? Ist Grillen auf dem Balkon zu jeder Jahreszeit erlaubt oder nur, wenn ich den Elektrogrill benutze?
    Wie laut ist eigentlich zu laut? Und wie spät zu spät? Welche Unterschiede gibt es in den einzelnen Ländern und Kommunen? Und wer kann helfen, bevor der Streit eskaliert? Gemeinsam mit Experten und Expertinnen gibt Constanze Elter Antworten dazu auf Ihre und unsere Fragen.
    Hörerfragen sind wie immer willkommen.
    Die Nummer für das Hörertelefon: 00 800 – 44 64 44 64 und die E-Mail-Adresse marktplatz@deutschlandfunk
    Studiogäste:
    • Werner Johann Fliescher, Haus & Grund Düsseldorf
    • Katja Laufenburg, Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Nachbarrecht, Hildesheim
    • Erhard Väth, Amtsgerichtsdirektor a.D., Bundesbeauftragter des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.