
Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Die Richter bemängelten, das Programm entspreche nicht den Vorgaben der EU und sei unter anderem mit veralteten Daten unterlegt.
Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe. Deren Geschäftsführer Resch erklärte in einer Reaktion, erstmals sei die Regierung für ihre zu schwachen Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung verurteilt worden.
Das Bundesumweltministerium teilte dagegen mit, das Gericht habe weder eine Nichteinhaltung europäischer Reduktionspflichten festgestellt noch weitere Maßnahmen verlangt. Die Regierung werde lediglich verpflichtet, Teile des Luftreinhalteprogramms zu aktualisieren, soweit sich zwischenzeitlich neue Prognosen ergeben hätten.
Die Regierung kann gegen das Urteil noch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vorgehen.
(Az.: OVG 11 A 16/20).
Diese Nachricht wurde am 23.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.