"'Cross compliance' heißt Überkreuzvereinbarung. Das heißt, wir bekommen Geld nicht für die Produktion, sondern für eine Leistung, die wir erbringen, im Naturschutz."
"Weitergehende Verpflichtungen, so würde ich es auf Deutsch erklären wollen."
Die beiden Landwirte Christof von Breitenbuch und Ernst Friedrich Wille sind verunsichert. Sie können zwar den englischen Begriff 'cross compliance" übersetzen, aber der Inhalt dieser EU- Verordnung ist ihnen doch noch schleierhaft. Deswegen fährt Dr. Carsten Möller von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen heute auf die beiden Höfe und berät sie.
"Wir haben hier eine Checkliste, die wir mit dem Betriebsleiter durchgehen. Zum Beispiel: Pflanzenschutzmittellagerung. Dann wird geschaut, wie viel wassergefährdende Stoffe gelagert werden. Herr von Breitenbuch, Sie wissen, was Sie in Ihrem Lager haben, und da sind ja auch einige wassergefährdende Stoffe darunter?"
"Richtig. Deswegen auch der Container."
Weil Christof von Breitenbuch seine Pflanzenschutzmittel in einer mittelalterlichen Scheune lagert, hat er sich jetzt für 3000 Euro einen neuen Container für diese Chemikalien gekauft, schließlich will er "cross compliance", also die Überkreuzregelungen, einhalten.
"Weil dort der Boden besteht aus einem Rückhaltesystem, so dass kein Pflanzenschutz - auch wenn es nach draußen läuft - in die Natur kommen kann, sondern aufgefangen wird und fachgerecht entsorgt werden kann."
Gewässerschutz, Vogelschutz, Pflanzenschutz: Die Liste der Vorschriften ist lang, ihre Einhaltung unabdingbar, denn jeder Zeit kann der Kontrolleur bei Christof von Breitenbuch am Feldrand stehen. Landwirt Ernst Friedrich Wille geht es nicht anders. Er hält 3000 Mastschweine.
"Wir müssen wesentlich mehr Bürokratie im Moment bewältigen. Dass wir jedes Schwein, was auf unseren Hof kommt, über Internet melden müssen an eine zentrale Stelle. Wir müssen einen Betreuungstierarzt haben, den wir sowieso haben, aber das muss jetzt alles dokumentiert werden. Wir dürfen keine Antibiotika, sowieso nicht, aber auch keine Wachstumsförderer mehr einsetzen. Wir haben sehr strenge Auflagen im Futtermittelbereich, dass die an uns liefernden Firmen zertifiziert und gelistet sein müssen."
Kommt der "Cross compliance"-Kontrolleur spontan und unangemeldet bei Ernst Friedrich Wille auf den Hof, guckt er beispielsweise, ob seine Schweine mit Spielzeug ausgestattet sind:
"Wir haben unseren Schweinen Ketten mit Eichenholz in die Ställe gehängt, an denen sie rumkauen können, die sich dann bewegen. Das hängt wie sie es einem Kleinkind über den Wagen hängen, wo es dann mal mit rumspielt."
Sobald die Überkreuzvereinbarungen nicht eingehalten werden, gibt es Abzüge, sagt Wille. Zunächst ist es ein Prozent der EU- Prämie. Schafft der Landwirt keine Abhilfe des Problems, kann der Abzug sogar bis auf fünf Prozent steigen. Das macht schon mal 10.000 Euro weniger Prämie pro Hof aus, so Ernst Friedrich Wille. Er hält viele Regelungen für absurd. Sein Beispiel:
"Wir haben immer hervorragend unsere Mäusebekämpfung mit Schleiereulen gemacht, die sich natürlich auf dem Gebälk sehr wohl gefühlt haben und die dann die Mäuse gefangen haben, die müssen raus. Die dürfen nicht mehr an ihrem angestammten Nistplatz und ihrem Jagdgebiet aktiv sein."
Der Grund: Die Schleiereulen könnten ja auf das Getreide koten, was damit verunreinigt wäre. Damit die Landwirte alle Überkreuzregelungen einhalten und sich ihre EU- Prämien nicht entgehen lassen, sollten sie unbedingt die Beratung der Landwirtschaftskammern in Anspruch nehmen, rät Carsten Möller:
"Es gehört schon einiges dazu, um das auch alles zu verstehen, was da alles gefordert wird. Die Betriebe, die es nötiger haben, versuchen es allein hinzukriegen, vielleicht im Gespräch mit dem Nachbarn. Sie wissen nicht, welche Regeln sie im Betrieb einhalten müssen. Sie wissen es einfach nicht."
"Weitergehende Verpflichtungen, so würde ich es auf Deutsch erklären wollen."
Die beiden Landwirte Christof von Breitenbuch und Ernst Friedrich Wille sind verunsichert. Sie können zwar den englischen Begriff 'cross compliance" übersetzen, aber der Inhalt dieser EU- Verordnung ist ihnen doch noch schleierhaft. Deswegen fährt Dr. Carsten Möller von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen heute auf die beiden Höfe und berät sie.
"Wir haben hier eine Checkliste, die wir mit dem Betriebsleiter durchgehen. Zum Beispiel: Pflanzenschutzmittellagerung. Dann wird geschaut, wie viel wassergefährdende Stoffe gelagert werden. Herr von Breitenbuch, Sie wissen, was Sie in Ihrem Lager haben, und da sind ja auch einige wassergefährdende Stoffe darunter?"
"Richtig. Deswegen auch der Container."
Weil Christof von Breitenbuch seine Pflanzenschutzmittel in einer mittelalterlichen Scheune lagert, hat er sich jetzt für 3000 Euro einen neuen Container für diese Chemikalien gekauft, schließlich will er "cross compliance", also die Überkreuzregelungen, einhalten.
"Weil dort der Boden besteht aus einem Rückhaltesystem, so dass kein Pflanzenschutz - auch wenn es nach draußen läuft - in die Natur kommen kann, sondern aufgefangen wird und fachgerecht entsorgt werden kann."
Gewässerschutz, Vogelschutz, Pflanzenschutz: Die Liste der Vorschriften ist lang, ihre Einhaltung unabdingbar, denn jeder Zeit kann der Kontrolleur bei Christof von Breitenbuch am Feldrand stehen. Landwirt Ernst Friedrich Wille geht es nicht anders. Er hält 3000 Mastschweine.
"Wir müssen wesentlich mehr Bürokratie im Moment bewältigen. Dass wir jedes Schwein, was auf unseren Hof kommt, über Internet melden müssen an eine zentrale Stelle. Wir müssen einen Betreuungstierarzt haben, den wir sowieso haben, aber das muss jetzt alles dokumentiert werden. Wir dürfen keine Antibiotika, sowieso nicht, aber auch keine Wachstumsförderer mehr einsetzen. Wir haben sehr strenge Auflagen im Futtermittelbereich, dass die an uns liefernden Firmen zertifiziert und gelistet sein müssen."
Kommt der "Cross compliance"-Kontrolleur spontan und unangemeldet bei Ernst Friedrich Wille auf den Hof, guckt er beispielsweise, ob seine Schweine mit Spielzeug ausgestattet sind:
"Wir haben unseren Schweinen Ketten mit Eichenholz in die Ställe gehängt, an denen sie rumkauen können, die sich dann bewegen. Das hängt wie sie es einem Kleinkind über den Wagen hängen, wo es dann mal mit rumspielt."
Sobald die Überkreuzvereinbarungen nicht eingehalten werden, gibt es Abzüge, sagt Wille. Zunächst ist es ein Prozent der EU- Prämie. Schafft der Landwirt keine Abhilfe des Problems, kann der Abzug sogar bis auf fünf Prozent steigen. Das macht schon mal 10.000 Euro weniger Prämie pro Hof aus, so Ernst Friedrich Wille. Er hält viele Regelungen für absurd. Sein Beispiel:
"Wir haben immer hervorragend unsere Mäusebekämpfung mit Schleiereulen gemacht, die sich natürlich auf dem Gebälk sehr wohl gefühlt haben und die dann die Mäuse gefangen haben, die müssen raus. Die dürfen nicht mehr an ihrem angestammten Nistplatz und ihrem Jagdgebiet aktiv sein."
Der Grund: Die Schleiereulen könnten ja auf das Getreide koten, was damit verunreinigt wäre. Damit die Landwirte alle Überkreuzregelungen einhalten und sich ihre EU- Prämien nicht entgehen lassen, sollten sie unbedingt die Beratung der Landwirtschaftskammern in Anspruch nehmen, rät Carsten Möller:
"Es gehört schon einiges dazu, um das auch alles zu verstehen, was da alles gefordert wird. Die Betriebe, die es nötiger haben, versuchen es allein hinzukriegen, vielleicht im Gespräch mit dem Nachbarn. Sie wissen nicht, welche Regeln sie im Betrieb einhalten müssen. Sie wissen es einfach nicht."