
Die Länderkammer teilte mit, zudem seien die beiden flankierenden Haushaltsfinanzierungsgesetze für 2023 und 2024 gebilligt worden. Diese könnten wie geplant in Kraft treten.
Der Nachtragsetat war durch das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts nötig geworden. Der Bundestag stellte erneut eine außergewöhnliche Notlage fest, um die Schuldenbremse aussetzen zu können. Die Neuverschuldung umfasst für 2023 rund 70 Milliarden Euro. Die Bundesregierung begründete die Notlage mit den anhaltenden Folgen des Kriegs in der Ukraine sowie der Bewältigung der Hochwasser-Schäden im Ahrtal. Die Opposition kritisierte das Vorgehen.
Diese Nachricht wurde am 16.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.