Das Urteil des Sportschiedsgerichts, nach dem die UV-Bestrahlung vor dem 1. Januar 2011 kein Doping-Verstoß gewesen sein soll, hätte die Nationale Anti Doping-Agentur (Nada) eigentlich nicht gut heißen dürfen. Schließlich hatte sie geklagt. Doch der namentlich nicht genannte Radsportler ist nun von den Dopingbekämpfern freigesprochen worden.
Hinweis: Das Gespräch können Sie bis mindestens 03. März 2013 als Audio-on-demand abrufen.
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