
Wie der Vorstandsvorsitzende Lars Mortsiefer bei der Jahrespressekonferenz in Berlin mitteilte, setze die NADA unter anderem Hoffnung in ein aus Österreich angestoßenes Verfahren, das beim Europäischen Gerichtshof anhängig ist. "Eine harmonisierte Lösung gibt es nur, wenn die in Europa einheitlich ist", sagte Mortsiefer.
Ende Mai hatten Recherchen der ARD-Dopingredaktion die Debatte ausgelöst. Demnach veröffentlicht die NADA aus Sorge vor juristischen Konsequenzen seit März 2020 aus eigenem Antrieb keine Namen mehr, wenn es zu Sanktionen wegen Dopingvergehen kommt. Ein Amateur-Radfahrer hatte sich gegen die Veröffentlichung seines Namens gewehrt. Die NADA begründete ihr Vorgehen in der Folge mit "dem geltenden Recht im Datenschutz."
Danach hatte es Kritik von Athleten und aus der Politik gegeben. In Österreich verpflichtet ein Anti-Doping-Bundesgesetz die Österreichische Anti-Doping Rechtskommission, namentlich über Entscheidungen in Anti-Doping-Verfahren zu informieren.
Diese Nachricht wurde am 04.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.