
Demnach sollen in Zukunft unheilbar kranke Menschen, die bei vollem Bewusstsein sind, das Recht haben, ihrem Leben ein Ende zu setzen. Laut dem Gesetzentwurf müssen sich die Patienten im fortgeschrittenen Stadium einer Krankheit befinden und dauerhaft körperlich oder seelisch darunter leiden, um Sterbehilfe in Anspruch nehmen zu können.
Aktive Sterbehilfe ist in Frankreich derzeit verboten. Präsident Macron hatte sich für eine Neuregelung ausgesprochen. Kritiker des Gesetzes verweisen darauf, dass dieses psychischen Druck auf kranke Menschen ausüben könne, ihrem Leben ein Ende zu setzen. Über das Gesetzesvorhaben berät im nächsten Schritt der Senat.
Diese Nachricht wurde am 27.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.