
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte den Antrag ab und bestätigte damit eine entsprechende Entscheidung aus der vergangenen Woche gegen die Deutsche Umwelthilfe. Zur Begründung hieß es, mit Blick auf die kommenden Heizperioden sei zu Recht davon auszugehen, dass die Gasversorgungskrise anhalte.
Der Nabu hatte einen Baustopp beantragt, um die Baggerarbeiten an den gesetzlich geschützten Riffen zu verhindern. Landesgeschäftsführerin Münchberger sprach nach der Gerichtsentscheidung von einer Niederlage für die Natur.
Diese Nachricht wurde am 20.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
