Auf der gestrigen Sitzung des Rates der Grenzregion Sonderjylland/Schleswig in Husum war es ein wichtiger Tagesordnungspunkt: Dänemark hat sich entschieden, dem Beispiel Deutschlands zu folgen und das Wattenmeer zwischen der deutsch-dänischen Grenze und Blavands Huk, nördlich von Esbjerg, als Nationalpark auszuweisen. Nicht ganz freiwillig, denn die EU hatte Dänemark angedroht, erhebliche Strafen zu verhängen, wenn es seinen Naturschutz nicht weiter ausbaut. Dass dieser Nationalpark als eines von insgesamt sieben Pilotprojekten zum Naturschutz ins Leben gerufen wurde, entspricht dänischer Art, damit umzugehen. Denn der Anfang ist nicht ein Nationalparkgesetz ,von oben verordnet, sondern eine Gemeinschaftsaufgabe, erläutert Hinrich Jürgensen, Kommunalpolitiker aus Tingleff in Dänemark:
Das Wichtige für diesen Nationalpark ist ja das gemeinsame Verständnis für diesen Park, dass alle Interessen berücksichtigt werden, und dass man einen Kompromiss findet, mit dem eigentlich alle leben können, sowohl Naturschützer wie Fischer, wie Landwirte, wie die ganze lokale Bevölkerung, und das finde ich das Gute an unserem Modell, dass wir ein Pilotprojekt sind, das selber eigentlich die Aufgabe definieren kann.
Dazu gehört auch die Größe. In der Diskussion um die Ausgestaltung wird geklärt, ob nur das Wattenmeer selber oder auch die Marschgebiete landeinwärts in den Nationalpark einbezogen werden. Dafür gibt es, so Jens Andresen, Chef der Umweltbehörde im Amt Sonderjylland, bereits Beispiele:
Es ist ja so, dass wir in Dänemark ja jetzt schon Marschgebiete als Ramsar und Vogelschutzgebiete eingezogen haben, und in der Wattenmeerverwaltung und im so genannten Wattenmeerplan, den wir auf internationaler Ebene beschlossen und genehmigt haben, da haben wir schon diese Marschgebiete mit eingenommen in Dänemark. Das hat man in Holland und Deutschland bis jetzt noch nicht getan.
Einen Vorteil kann man in Dänemark auch im Bereich der Fischerei verbuchen: Muschelkulturen wie in Deutschland sind im dänischen Wattenmeer nicht erlaubt. Anders als in Deutschland wird die Akzeptanz der Landwirte sehr hoch bewertet. In Dänemark ist die Landwirtschaft ein wichtiger, exportorientierter Wirtschaftszweig, der einen Bestandsschutz genießt. Auch im Einzugsbereich des Wattenmeernationalparks. Hinrich Jürgensen, selber Ökolandwirt, steht da auf der Seite seiner konventionellen Kollegen:
Die Landwirtschaft muss die Möglichkeit haben, sich zu entwickeln, wie überall im Lande. Natürlich nach den Gesetzen und Richtlinien, die es im Land gibt. Es muss auch in dieser Region möglich sein, seinen Betrieb weiter entwickeln zu können.
Das bedeutet nicht, dass die Landwirte sich jedem Kompromiss verweigern werden. Denn in einem Punkt, der in Deutschland erst mühsam erarbeitet werden musste, ist man sich heute schon einig: Das Wattenmeer als besonderes Schutzgebiet soll erhalten bleiben, weil die Ausweisung eines solchen Gebietes und die inhaltliche Ausgestaltung ebenfalls eine wirtschaftliche Bedeutung haben, aus der Dänemark für seinen anderen wichtigen Wirtschaftszweig, den Tourismus, Vorteile ziehen kann. Deshalb wird am Ende der bis 2006 geplanten Debatte auch ein Nationalparkgesetz verabschiedet, dessen Ausführung Aufgabe einer staatlichen Verwaltung sein wird. Nur in einem Punkt sieht Jens Andresen keinen zwingenden Handlungsbedarf, wenn es darum geht, sich neben den Auflagen der EU auch noch den Nationalparkkriterien der International Union for Conservation of Nature zu unterwerfen:
Mir ist es so bekannt, dass wir die Inhalte der Vogelschutzdirektive, der Habitatdirektive usw., dass wir diese Inhalte und Werte, die darin festgelegt werden, dass wir die erfüllen sollen. Und wie wir das machen, das ist der EU egal.
Das Wichtige für diesen Nationalpark ist ja das gemeinsame Verständnis für diesen Park, dass alle Interessen berücksichtigt werden, und dass man einen Kompromiss findet, mit dem eigentlich alle leben können, sowohl Naturschützer wie Fischer, wie Landwirte, wie die ganze lokale Bevölkerung, und das finde ich das Gute an unserem Modell, dass wir ein Pilotprojekt sind, das selber eigentlich die Aufgabe definieren kann.
Dazu gehört auch die Größe. In der Diskussion um die Ausgestaltung wird geklärt, ob nur das Wattenmeer selber oder auch die Marschgebiete landeinwärts in den Nationalpark einbezogen werden. Dafür gibt es, so Jens Andresen, Chef der Umweltbehörde im Amt Sonderjylland, bereits Beispiele:
Es ist ja so, dass wir in Dänemark ja jetzt schon Marschgebiete als Ramsar und Vogelschutzgebiete eingezogen haben, und in der Wattenmeerverwaltung und im so genannten Wattenmeerplan, den wir auf internationaler Ebene beschlossen und genehmigt haben, da haben wir schon diese Marschgebiete mit eingenommen in Dänemark. Das hat man in Holland und Deutschland bis jetzt noch nicht getan.
Einen Vorteil kann man in Dänemark auch im Bereich der Fischerei verbuchen: Muschelkulturen wie in Deutschland sind im dänischen Wattenmeer nicht erlaubt. Anders als in Deutschland wird die Akzeptanz der Landwirte sehr hoch bewertet. In Dänemark ist die Landwirtschaft ein wichtiger, exportorientierter Wirtschaftszweig, der einen Bestandsschutz genießt. Auch im Einzugsbereich des Wattenmeernationalparks. Hinrich Jürgensen, selber Ökolandwirt, steht da auf der Seite seiner konventionellen Kollegen:
Die Landwirtschaft muss die Möglichkeit haben, sich zu entwickeln, wie überall im Lande. Natürlich nach den Gesetzen und Richtlinien, die es im Land gibt. Es muss auch in dieser Region möglich sein, seinen Betrieb weiter entwickeln zu können.
Das bedeutet nicht, dass die Landwirte sich jedem Kompromiss verweigern werden. Denn in einem Punkt, der in Deutschland erst mühsam erarbeitet werden musste, ist man sich heute schon einig: Das Wattenmeer als besonderes Schutzgebiet soll erhalten bleiben, weil die Ausweisung eines solchen Gebietes und die inhaltliche Ausgestaltung ebenfalls eine wirtschaftliche Bedeutung haben, aus der Dänemark für seinen anderen wichtigen Wirtschaftszweig, den Tourismus, Vorteile ziehen kann. Deshalb wird am Ende der bis 2006 geplanten Debatte auch ein Nationalparkgesetz verabschiedet, dessen Ausführung Aufgabe einer staatlichen Verwaltung sein wird. Nur in einem Punkt sieht Jens Andresen keinen zwingenden Handlungsbedarf, wenn es darum geht, sich neben den Auflagen der EU auch noch den Nationalparkkriterien der International Union for Conservation of Nature zu unterwerfen:
Mir ist es so bekannt, dass wir die Inhalte der Vogelschutzdirektive, der Habitatdirektive usw., dass wir diese Inhalte und Werte, die darin festgelegt werden, dass wir die erfüllen sollen. Und wie wir das machen, das ist der EU egal.