
Die EU-Vorgaben gelten für Bilder, Videos und Texte, die kommerziell oder professionell eingesetzt werden. Dies betrifft vor allem die Medien- und Werbebranche. Nicht betroffen sind Veröffentlichungen auf einer privaten Internetseite.
Die Kennzeichnung der Inhalte muss von den KI-Anbietern selbst vorgenommen werden. Bis Anfang Dezember gilt eine Übergangsfrist. Danach können gegen die Anbieter Bußgelder verhängt werden, wenn die Kennzeichnung fehlt.
Diese Nachricht wurde am 02.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
