
Der Bundestag beschloss dazu mit den Stimmen der Fraktionen von Union und SPD eine Reform des Bundespolizeigesetzes. Demnach dürfen Beamte künftig in besonderen Gefahrenlagen eine automatische Echtzeit-Gesichtserkennung etwa an Bahnhöfen durchführen. Für die Bekämpfung von Extremismus und Schleuserkriminalität sollen die Ermittler Möglichkeiten zur Telekommunikationsüberwachung bekommen. Auch soll die Bundespolizei künftig selbst Abschiebehaft bei Gericht beantragen können. Das betrifft laut Bundesinnenministerium vollziehbar ausreisepflichtige Menschen ohne Duldung.
So soll verhindert werden, dass aufgegriffene Personen wieder entlassen werden und untertauchen. Nach der parlamentarischen Sommerpause befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf.
So soll verhindert werden, dass aufgegriffene Personen wieder entlassen werden und untertauchen. Nach der parlamentarischen Sommerpause befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf.
Diese Nachricht wurde am 11.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
