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Änderungen zum 1. April
Neue Einkommensgrenzen für Elterngeld - Gas wird teurer - BA führt Qualifizierungsgeld ein

Zum heutigen 1. April treten neben der Teillegalisierung von Cannabis weitere Änderungen in Kraft:

    Zwei junge Familien mit Kindern begegenen sich, als sie über eine Straße gehen. Bei der einen Familie schiebt die Mutter den Kinderwagen, bei der anderen der Vater.
    Für das Elterngeld gilt eine neue Einkommensgernze. (dpa/Wolfram Steinberg)
    So gibt es etwa eine neue Einkommensgrenze beim Elterngeld. Anspruch auf die Leistung haben nur noch Eltern mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 200.000 Euro. Vorher waren es 300.000 Euro.
    Verbraucher müssen wieder den vollen Mehrwertsteuersatz auf Gas und Fernwärme in Höhe von 19 Prozent zahlen. Um die hohen Energiepreise als Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine abzufedern, hatte die Politik eine befristete Senkung der Steuer auf 7 Prozent beschlossen.
    Die Bundesagentur für Arbeit führt das sogenannte Qualifizierungsgeld ein. Es ist für Beschäftigte, bei denen wegen des klimafreundlichen Umbaus der Wirtschaft der Verlust des Arbeitsplatzes durch eine berufliche Weiterbildung abgewendet werden könnte.
    In Bayern gilt seit heute das Genderverbot. In Schulen, Hochschulen und Behörden im Freistaat ist es untersagt, Schreibweisen beispielsweise mit Genderstern oder Doppelpunkt zu verwenden.
    Diese Nachricht wurde am 01.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.