In den bisher bekannt gewordenen Fällen von Panscherei handelte es sich trotz des Wasser-Zusatzes wenigstens noch um "Kochschinken", also um höherwertiges Fleisch aus der Schweinskeule. Wer aber eine "Pizza mit Schinken" ordert oder im Restaurant "Schinken-Nudeln" bestellt, der bekommt oft nicht einmal das serviert.
Hier ist die Täuschung des Verbrauchers offenbar noch größer. Das zeigen die Erfahrungen der Lebensmittel-Überwachung, zum Beispiel beim Landesuntersuchungsamt Nordbayern in Erlangen. Die Behörde schreibt in ihrem jüngsten Jahresbericht:
Die überwiegend für Pizzas und Nudelgerichte verwendeten so genannten Schinken weisen einen Fleischanteil von nur 60 Prozent auf, dafür aber einen Wassergehalt bis zu 35 Prozent. Zugegebene Dickungsmittel, Geliermittel und feinzerkleinerte Fleischmasse sorgen für den nötigen Zusammenhalt.
Das Landesuntersuchungsamt für Südbayern in Oberschleißheim beanstandete Produkte, die sogar nur zur Hälfte Schweinefleisch enthielten. Vermarktet wurden sie aber als "Spalla cotta". Das ist Italienisch und heißt "Vorderschinken".
Der Europäische Gerichtshof entschied schon vor zwei Jahren, dass die minderwertigen Pizza-Beläge nicht als "Schinken" bezeichnet werden dürfen. Genutzt hat es offenbar wenig, im Gegenteil: Die Oberschleißheimer Prüfer beklagen, dass sich das Problem sogar zuspitzt:
Die Beanstandungsquote von Kochpökelwaren, die in großem Umfang für die Weiterverarbeitung zum Beispiel auf Pizza bezogen werden, ist unvermindert hoch. Seit Jahren wird die Bezeichnung "Vorderschinken" oder "Schinken" für derartige Erzeugnisse als irreführend beurteilt. Dabei ist zu beobachten, dass die Qualität dieser Erzeugnisse in den letzten Jahren noch weiter abnahm.
Die Analyse-Ergebnisse weiterer Untersuchungsämter bestätigen das, zum Beispiel in Stuttgart und Bielefeld. In den Amtsfluren macht längst ein geflügeltes Wort die Runde. Prüfer bezeichnen die Schinken-Surrogate schon einmal abfällig als "schneidbares Wasser".
Über das Motiv für den Pfusch heißt es im Jahresbericht des Stuttgarter Amtes:
Durch Fremdwasser-Zusatz werden bedeutend höhere Produkt-Ausbeuten erzielt.
Der falsche Schinken stammt nach Erkenntnissen der Kontrolleure aus dem Ausland. Und zwar aus Dänemark, den Niederlanden, Belgien und Italien. Sein Import lässt sich nicht verhindern. Das liege am europäischen Gemeinschaftsrecht, so das Untersuchungsamt in Oberschleißheim:
Nach dem EG-Vertrag dürfen Erzeugnisse, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat rechtmäßig hergestellt und in Verkehr gebracht werden, auch in Deutschland abgegeben werden.
Einzige Voraussetzung: Sie müssen ausreichend gekennzeichnet sein. Doch das ist nach den Beobachtungen der Überwachung selten der Fall.
Welche Pizzerien und Gaststätten Form-Fleisch zu Unrecht als Schinken deklarieren, bleibt unter Verschluss. Beim gepanschten Kochschinken aus dem Supermarkt ist das nicht anders. Das nordrhein-westfälische Landwirtschaftministerium weigerte sich gestern, die Schwarzen Schafe der Fleischbranche öffentlich zu machen. Obwohl es sie genau kennt. Denn überführt wurden sie - wie berichtet - durch Analysen des Chemischen Untersuchungsamtes Hamm in Westfalen.
Die Zurückhaltung hat ihren Grund. Nach derzeitiger Gesetzeslage darf ein Hersteller nur dann genannt werden, wenn von seinem Produkt eine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher ausgeht. Die ist beim Zusatz von Wasser wohl auszuschließen. Deshalb fürchten die Länder Schadenersatz-Klagen, wenn sie auch bei ungefährlichen Panschereien zu viel ausplaudern.
Den ertappten Erzeugern drohen deshalb allenfalls Bußgelder. Und die sind in der Regel vergleichsweise mickrig.
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace pochte gestern noch einmal eindringlich auf ein Verbraucher-Informationsgesetz. Bundes-Landwirtschaftsministerin Renate Künast hat es angekündigt. Doch wann es kommt, ist offen. Jedenfalls soll es dafür sorgen, dass jeder Panscher in Zukunft fürchten muss, öffentlich bloßgestellt zu werden .
Hier ist die Täuschung des Verbrauchers offenbar noch größer. Das zeigen die Erfahrungen der Lebensmittel-Überwachung, zum Beispiel beim Landesuntersuchungsamt Nordbayern in Erlangen. Die Behörde schreibt in ihrem jüngsten Jahresbericht:
Die überwiegend für Pizzas und Nudelgerichte verwendeten so genannten Schinken weisen einen Fleischanteil von nur 60 Prozent auf, dafür aber einen Wassergehalt bis zu 35 Prozent. Zugegebene Dickungsmittel, Geliermittel und feinzerkleinerte Fleischmasse sorgen für den nötigen Zusammenhalt.
Das Landesuntersuchungsamt für Südbayern in Oberschleißheim beanstandete Produkte, die sogar nur zur Hälfte Schweinefleisch enthielten. Vermarktet wurden sie aber als "Spalla cotta". Das ist Italienisch und heißt "Vorderschinken".
Der Europäische Gerichtshof entschied schon vor zwei Jahren, dass die minderwertigen Pizza-Beläge nicht als "Schinken" bezeichnet werden dürfen. Genutzt hat es offenbar wenig, im Gegenteil: Die Oberschleißheimer Prüfer beklagen, dass sich das Problem sogar zuspitzt:
Die Beanstandungsquote von Kochpökelwaren, die in großem Umfang für die Weiterverarbeitung zum Beispiel auf Pizza bezogen werden, ist unvermindert hoch. Seit Jahren wird die Bezeichnung "Vorderschinken" oder "Schinken" für derartige Erzeugnisse als irreführend beurteilt. Dabei ist zu beobachten, dass die Qualität dieser Erzeugnisse in den letzten Jahren noch weiter abnahm.
Die Analyse-Ergebnisse weiterer Untersuchungsämter bestätigen das, zum Beispiel in Stuttgart und Bielefeld. In den Amtsfluren macht längst ein geflügeltes Wort die Runde. Prüfer bezeichnen die Schinken-Surrogate schon einmal abfällig als "schneidbares Wasser".
Über das Motiv für den Pfusch heißt es im Jahresbericht des Stuttgarter Amtes:
Durch Fremdwasser-Zusatz werden bedeutend höhere Produkt-Ausbeuten erzielt.
Der falsche Schinken stammt nach Erkenntnissen der Kontrolleure aus dem Ausland. Und zwar aus Dänemark, den Niederlanden, Belgien und Italien. Sein Import lässt sich nicht verhindern. Das liege am europäischen Gemeinschaftsrecht, so das Untersuchungsamt in Oberschleißheim:
Nach dem EG-Vertrag dürfen Erzeugnisse, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat rechtmäßig hergestellt und in Verkehr gebracht werden, auch in Deutschland abgegeben werden.
Einzige Voraussetzung: Sie müssen ausreichend gekennzeichnet sein. Doch das ist nach den Beobachtungen der Überwachung selten der Fall.
Welche Pizzerien und Gaststätten Form-Fleisch zu Unrecht als Schinken deklarieren, bleibt unter Verschluss. Beim gepanschten Kochschinken aus dem Supermarkt ist das nicht anders. Das nordrhein-westfälische Landwirtschaftministerium weigerte sich gestern, die Schwarzen Schafe der Fleischbranche öffentlich zu machen. Obwohl es sie genau kennt. Denn überführt wurden sie - wie berichtet - durch Analysen des Chemischen Untersuchungsamtes Hamm in Westfalen.
Die Zurückhaltung hat ihren Grund. Nach derzeitiger Gesetzeslage darf ein Hersteller nur dann genannt werden, wenn von seinem Produkt eine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher ausgeht. Die ist beim Zusatz von Wasser wohl auszuschließen. Deshalb fürchten die Länder Schadenersatz-Klagen, wenn sie auch bei ungefährlichen Panschereien zu viel ausplaudern.
Den ertappten Erzeugern drohen deshalb allenfalls Bußgelder. Und die sind in der Regel vergleichsweise mickrig.
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace pochte gestern noch einmal eindringlich auf ein Verbraucher-Informationsgesetz. Bundes-Landwirtschaftsministerin Renate Künast hat es angekündigt. Doch wann es kommt, ist offen. Jedenfalls soll es dafür sorgen, dass jeder Panscher in Zukunft fürchten muss, öffentlich bloßgestellt zu werden .