
Mit der Einberufung der Kommission setzt die CDU-Politikerin ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD um.
Wer ist in der Kommission vertreten?
Das Gremium hat insgesamt 18 Mitglieder. Sie stammen aus den Bereichen Bildungsforschung, Kinder- und Jugendmedizin, Medienrecht und Medienpädagogik. Den Vorsitz führen gemeinsam die frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Nadine Schön und der Psychologe Olaf Köller, geschäftsführender wissenschaftlicher Direktor des Leibniz-Instituts für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik in Kiel.
Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern, der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen und der Beauftragte für Kultur und Medien sollen als Beobachter hinzugezogen werden.
Kinder und Jugendliche sind in dem Gremium nicht vertreten. Sie sollen laut Prien aber über verschiedene "zeitgemäße Beteiligungsformate" eingebunden werden. Ihren Angaben zufolge wird die Kommission etwa alle zwei Monate tagen und spätestens am Ende der parlamentarischen Sommerpause 2026 Ergebnisse vorlegen.
Was ist das Ziel?
Das Gremium soll konkrete Handlungsempfehlungen vorlegen. Diese Empfehlungen sollen sich nicht nur an den Gesetzgeber richten, sondern auch an Eltern und Lehrer. Prien verwies zur Begründung für die Expertenkommission darauf, dass Minderjährige oft mehr als 30 Stunden pro Woche im Netz verbringen. Dies könne Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit beeinträchtigen.
Priens Parteikollegin Schön unterstrich, es solle "keine Verteufelungsdiskussion" geführt und auch die Chancen der digitalen Welt in den Blick genommen werden. Der Ko-Vorsitzende Köller betonte, aus wissenschaftlicher Sicht müsse das Thema jetzt angegangen werden. Die Gesellschaft könne es sich nicht leisten, Kinder und Jugendlich im Internet "zu verlieren".
Welche Bedenken gibt es?
Die Familienministerin deutete bei der Vorstellung der Expertenkommission bereits an, dass nicht alle Ideen der Fachleute "einfach umsetzbar" seien, etwa eine Altersgrenze für Social Media. Auch der Leiter der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD), Michael Terhörst, äußerte gegenüber dem Evangelischen Pressedienst rechtliche Bedenken, sollte eine auf Deutschland beschränkte Regelung vorgeschlagen werden. Der europäische Digital Services Act (DSA) schreibe eine einheitliche Umsetzung der Pflichten von Online-Dienst-Anbietern vor. Dementsprechend müssten in allen EU‑ Mitgliedstaaten dieselben Vorgaben gelten.
Eine Altersbeschränkung für Social Media wird gerade beispielsweise in Australien getestet. Ab dem 10. Dezember dürfen dort Unter-16-Jährige kein TikTok, Instagram und Co mehr nutzen. In Deutschland plädiert beispielsweise die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina für altersabhängige Beschränkungen.
Diese Nachricht wurde am 04.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.