
Das Kabinett beschloss in Berlin einen Gesetzentwurf zur Einführung einer sogenannten Abhilfeklage. Danach sollen Verbände Ansprüche von Verbrauchern gegen ein Unternehmen in Zukunft direkt gerichtlich einklagen können, wenn sie mindestens 50 Betroffene vertreten. So sollen Geschädigte schneller zu ihrem Recht kommen und die Justiz soll entlastet werden. Mit dem geplanten Gesetz wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Die Frist dafür läuft am 25. Juni ab.
Bundesverbraucherschutzministerin Lemke erklärte, man habe gute Lösungen gefunden, damit möglichst viele Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte unkomplizierter geltend machen könnten. So sei etwa die Frist verlängert worden, innerhalb der sich Betroffene einer Klage anschließen können.
Diese Nachricht wurde am 29.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.