
Zudem müssen Nutzer darüber informiert werden, wenn sie mit einer KI interagieren, also zum Beispiel mit einem Chatbot statt mit einem Menschen.
Die Kennzeichnung der Inhalte muss von den Anbietern selbst vorgenommen werden und betrifft zunächst alle KI-Modelle, die neu auf den Markt kommen. Für die Anbieter von bereits existierenden Modellen gilt eine Übergangsfrist bis Dezember. Danach können bei Verfehlungen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Konzerns verhängt werden.
Veröffentlichungen von Privatpersonen sind nicht von der Kennzeichnungspflicht betroffen.
Diese Nachricht wurde am 02.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
