
Hersteller Mondelez hatte das Gewicht vieler Milka-Sorten von 100 auf 90 Gramm reduziert, die Verpackung jedoch kaum geändert.
Das Gericht entschied nun: Mondelez hätte die Packung mit 90 Gramm nicht ohne deutlichen Hinweis auf den reduzierten Inhalt in Verkehr bringen dürfen, wenn in den vier Monaten zuvor die Packung mit 100 Gramm im Angebot war. Um eine Irreführung auszuräumen, hätte es eines Hinweises auf der Verpackung bedurft. Das wäre zumindest in den ersten vier Monaten nach der Umstellung erforderlich gewesen, so der Vorsitzende bei der Urteilsverkündung.
Direkte Konsequenzen hat das Urteil trotzdem nicht. Es ist noch nicht rechtskräftig - und inzwischen sind die Milka-Tafeln lange genug mit dem neuen Gewicht bekannt.
Diese Nachricht wurde am 13.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
