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Neue Rechtslage
Mieter müssen keine Provision mehr zahlen

Bei der Unterzeichnung eines neuen Mietvertrags mussten Mieter neben der Kaution bisher oft noch eine Maklercourtage zahlen. Doch damit ist nun Schluss: Die Provision an den Makler muss nun der Vermieter übernehmen. Das deutsche Recht wurde damit dem EU-Recht angeglichen.

Von Michael Braun | 11.12.2015
    Ein Haus steht auf Geldscheinen. Symbolbild für Haus und seine Kosten
    Umziehen kostet Geld - doch mit der neuen Regelung fällt nun zumindest die Maklercourtage weg. (dpa /Revierfoto)
    Auf einmal achten Eigentümer auf Leistung und Kosten. Seit Mitte des Jahres müssen sie den Makler bezahlen, wenn sie ihn beauftragen, einen Mieter zu suchen. Haus und Grund, der Verband privater Wohnungseigentümer, rät seinen Mitgliedern zu handeln: Wo Wohnungen leicht vermietbar seien, da genüge auch mal eine Monatsmiete als Provision, rät etwa Nikolaus Jung, Geschäftsführer von Haus und Grund Frankfurt am Main. Und noch einen Tipp hat er, damit die Maklerkosten möglichst niedrig bleiben:
    "Wir raten unseren Eigentümervermietern bei dem Vertragsabschluss darauf zu achten, möglichst einen Kündigungsverzicht, also Verzicht auf die ordentliche Kündigung, für einen möglichst längeren Zeitraum, da geht bis zu 47 Monate, hier zu vereinbaren. Denn sonst hat der Vermieter ja das Problem, in Ausübung des Kündigungsrechts des Mieters, dass er ständig neue Mieter suchen muss und die Maklerprovision wieder anfällt."
    Mieter profitieren
    Die Maklerbranche merkt das. Das Internetportal Immobilienscout24 berichtet von einer Umfrage, wonach rund 80 Prozent der Makler spürbare Einbußen im Vermietungsgeschäft haben. Etliche sähen ihre Existenz gefährdet, was die Maklerorganisation IVD Bundesverband zumindest im Ansatz bestätigt:
    "Natürlich ist es nicht zu verhehlen, dass viele Makler mit Umsatzeinbußen zu kämpfen haben."
    Sagt Christian Osthus, Leiter der Rechtsabteilung beim IVD Bundesverband.
    Anfangs hatten Vermieter versucht, sich einen Ausgleich für die nun in der Regel auf ihnen lastenden Maklerprovisionen zu verschaffen: Durch Mietzuschläge auf Einbaumöbel etwa. Aber solche Tricks, das Bestellerprinzip zu umgehen, hätten abgenommen, sagen selbst Mietervereine. Ihre Mitglieder profitierten von dem neuen Prinzip, weiß Gert Reeh, Mitglied im Landesvorstand Hessen des Deutschen Mieterbundes:
    "Also, es ist natürlich für die Mieter eine Erleichterung, weil sie Geld sparen. Früher musste der Mieter ja neben der Maklercourtage auch noch eine Kaution aufbringen, hat also doppelte Geldkosten gehabt. Das ist jetzt angeglichen worden an Europarecht. Also, wer eine Wohnung anmietet, muss keine Maklerprovision mehr bezahlen."
    Ab nächstem Jahr: IHK-Prüfung durch die IHK
    Viele Makler hätten das Bestellerprinzip zum Anlass genommen, sich frühzeitig darauf einzustellen und ihre Dienstleistung nun anzupreisen. Christian Osthus vom IVD Bundesverband:
    "Viele haben im Grunde genommen sich ja auch im Vermietungsbereich neu erfunden. Bisher war es so, dass ja eben die Kommunikation zwischen dem Eigentümer und dem Makler sehr kurz war. Also der Eigentümer hat gesagt, die Wohnung in der So-und-So-Straße ist wieder frei. Der Makler hat sich darum gekümmert. Jetzt muss der Makler gegenüber dem Eigentümer seine Leistung rechtfertigen, das heißt: Er muss seine Leistung verkaufen."
    Zum Beispiel könnten Makler auf den notwendigen Energieausweis hinweisen und den auch anbieten. Sie könnten ihre Marktkenntnis herausstellen, also nach einer Renovierung die Miete nicht bloß fortschreiben, sondern höher neu festsetzen. Und ihr Gefühl dafür, ob Vermieter und Mietinteressent zusammenpassen, für den Vermieter ausspielen. Sie machen sich also Gedanken, jetzt, wo die Courtage nicht mehr so selbstverständlich fließt, wollen sich auch nicht durch den Algorithmus eines Internetportals verdrängen lassen. Viele wenden sich vermehrt dem Vermakeln von Eigentum zu. Dort muss ja weiterhin der Käufer zahlen.
    Der Bundeswirtschaftsminister hilft, dem Maklerberuf neue Seriosität zu geben: Im neuen Jahr kommt ein Gesetz in den Bundestag. Es schreibt Maklern nicht nur Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse vor, sondern verlangt auch eine Sachkundeprüfung vor der IHK. Und eine Haftpflichtversicherung, wenn sie Vermögensschäden anrichten.