Montag, 20. Mai 2024

Einigung der Ampel-Fraktionen
Neue Regeln für Einbürgerungen und Abschiebungen

Die Ampel-Fraktionen haben sich nach langen Verhandlungen auf einen Kompromiss zu zwei Gesetzentwürfen für schnellere Einbürgerungen und erleichterte Abschiebungen verständigt. Das geht aus einer gemeinsamen Erklärung der Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP hervor, die heute veröffentlicht wurde. Darin heißt es, es sei eine Einigung erzielt worden, "die einer modernen Einwanderungsgesellschaft und den Prinzipien von Humanität und Ordnung" gerecht werde.

22.12.2023
    Ein Schild mit der Aufschrift "Einbürgerungsbehörde" hängt in einem Bürgeramt.
    Die Ampelkoalition einigte sich u.a. auf schnellere Einbürgerungen. (Archivbild) (picture alliance / photothek / Thomas Trutschel)
    Damit könnten sowohl das Gesetz zur "Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts" als auch zur "Verbesserung von Rückführungen" im Januar vom Bundestag beschlossen werden. Die Bundesregierung hatte die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im August und die Neuregelungen bei Abschiebungen im Oktober auf den Weg gebracht.

    Schnellere Einbürgerungen

    Demnach sollen Ausländer mit einem qualifizierten Aufenthaltsrecht künftig nach fünf Jahren eingebürgert werden können. Besonders gut integrierte Menschen sollen nach drei Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten können. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sollen automatisch den deutschen Pass erhalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Voraussetzung für eine Einbürgerung ist, dass die Person den Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten kann. Es wurden aber Ausnahmen etwa für Frauen der Gastarbeiter-Generation vereinbart. Auch für Menschen mit Behinderungen und Rentner im Sozialhilfebezug soll es einen Ermessensspielraum geben.

    Erleichterte Abschiebungen

    Abschiebungen sollen unter anderem dadurch erleichtert werden, dass der Ausreisegewahrsam von zehn auf bis zu 28 Tage ausgeweitet wird. Damit will die Ampel dafür sorgen, dass Abschiebungen nicht mehr so oft im letzten Moment scheitern, etwa weil die Betroffenen nicht auffindbar sind. Für Minderjährige soll dies nicht gelten, es sei denn, es handelt sich um Intensivtäter. Eine Abschiebung bei Ausreisepflichtigen in Haft muss nicht mehr angekündigt werden. Die Ausweisung von Schleusern wie auch von Mitgliedern krimineller Vereinigungen wird ebenfalls erleichtert.
    Diese Nachricht wurde am 20.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.