Damit könnten sowohl das Gesetz zur "Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts" als auch zur "Verbesserung von Rückführungen" im Januar vom Bundestag beschlossen werden. Die Bundesregierung hatte die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im August und die Neuregelungen bei Abschiebungen im Oktober auf den Weg gebracht.
Schnellere Einbürgerungen
Demnach sollen Ausländer mit einem qualifizierten Aufenthaltsrecht künftig nach fünf Jahren eingebürgert werden können. Besonders gut integrierte Menschen sollen nach drei Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten können. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sollen automatisch den deutschen Pass erhalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Voraussetzung für eine Einbürgerung ist, dass die Person den Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten kann. Es wurden aber Ausnahmen etwa für Frauen der Gastarbeiter-Generation vereinbart. Auch für Menschen mit Behinderungen und Rentner im Sozialhilfebezug soll es einen Ermessensspielraum geben.
Erleichterte Abschiebungen
Abschiebungen sollen unter anderem dadurch erleichtert werden, dass der Ausreisegewahrsam von zehn auf bis zu 28 Tage ausgeweitet wird. Damit will die Ampel dafür sorgen, dass Abschiebungen nicht mehr so oft im letzten Moment scheitern, etwa weil die Betroffenen nicht auffindbar sind. Für Minderjährige soll dies nicht gelten, es sei denn, es handelt sich um Intensivtäter. Eine Abschiebung bei Ausreisepflichtigen in Haft muss nicht mehr angekündigt werden. Die Ausweisung von Schleusern wie auch von Mitgliedern krimineller Vereinigungen wird ebenfalls erleichtert.
Diese Nachricht wurde am 20.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.