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Bundeskabinett
Neue Regeln für Einschätzung der Zahlungsfähigkeit von Verbrauchern

Das Bundeskabinett hat Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz beschlossen.

    Ein Formular zur Übermittlung von Daten an die Schufa.
    Bundeskabinett ändert Regeln zu Datenübertragung der Zahlungsfähigkeit. (imago images/Rüdiger Wölk)
    Die Rechte von Verbrauchern gegenüber Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa sollen gestärkt werden. Künftig dürften demnach etwa personenbezogene Daten aus der Nutzung sozialer Netzwerke nicht mehr einbezogen werden, ebenso wenig Privatadressen, um etwaige Rückschlüsse auf Wohnorte etwa in sozialen Brennpunkten zu verhindern. Auskunfteien sollen Verbrauchern zudem mitteilen müssen, welche Daten sich auf ihren Bonitäts-Wert ausgewirkt haben. Verbraucherschutzministerin Lemke sagte, damit schiebe man möglicher Diskriminierung einen Riegel vor. Innenministerin Faeser fügte hinzu, der Gesetzentwurf stelle klar, dass Daten zu ethnischer Herkunft oder Gesundheit nicht automatisiert in die Berechnung der Zahlungsfähigkeit einfließen dürften.
    Diese Nachricht wurde am 07.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.