Vor Landtagswahl
Neue Regeln gegen Blockaden und Vetternwirtschaft im Landtag von Sachsen-Anhalt

Wenige Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt wollen CDU, SPD, FDP, Linke und Grüne das Parlament und die Landesverfassungsgericht stärken. Unter dem Eindruck hoher Umfragewerte für die AfD sind umfassende Reformen geplant. Außerdem soll das Abgeordnetengesetz geändert und Vetternwirtschaft eingedämmt werden.

    Sachsen-Anhalt, Magdeburg: Die Abgeordneten sitzen während der konstituierenden Sitzung des Landtags auf ihren Plätzen.
    Landtag in Sachsen-Anhalt (Archivbild) (Sebastian Kahnert/ZB-dpa)
    Alle Pläne wurden zum ersten Mal im Landtag in Magdeburg diskutiert. Vorgesehen ist:

    Wahl des Landtagspräsidenten

    Damit die erste Sitzung nach der Wahl reibungslos abläuft, werden die Regeln zur Wahl des Landtagspräsidenten angepasst. Grundsätzlich kann zunächst weiterhin die stärkste Fraktion einen Kandidaten für das Amt vorschlagen. Sollte dieser Kandidat jedoch keine Mehrheit erhalten, sollen auch die anderen Fraktionen Vorschläge unterbreiten können. Mit der Änderung soll sichergestellt werden, dass das Parlament in jedem Fall ein Präsidium wählt und der Landtag arbeitsfähig ist, da nur ein Präsident Sitzungen einberufen kann.

    Wahl der Richter am Landesverfassungsgericht

    Die Wahl von Richtern am Landesverfassungsgericht soll sichergestellt werden. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten nötig. Verfügt eine Fraktion über ein Drittel der Stimmen, kann sie eine Wahl blockieren. Dafür wird nun ein Ausweg geschaffen: Scheitert die Wahl neuer Richter, darf das Landesverfassungsgericht dem Landtag Personalvorschläge machen. Für die Wahl dieser Personen braucht es dann keine Zweidrittelmehrheit, sondern nur die Mehrheit der Mitglieder des Landtags.

    Überkreuzbeschäftigungen stoppen

    Die AfD sieht sich seit Wochen mit Vorwürfen der Vetternwirtschaft in den eigenen Reihen konfrontiert. Es werden bundesweit immer mehr Fälle bekannt, in denen Familienangehörige von AfD-Politikern bei anderen AfD-Abgeordneten beschäftigt worden sind – in Sachsen-Anhalt sorgten gleich mehrere Verbindungen für Aufsehen.
    Künftig sollen Mitarbeiter von Landtagsabgeordneten angeben müssen, ob sie mit einem Mitglied des Landtags verwandt oder verschwägert sind. Ziel ist es, sogenannte Überkreuzbeschäftigungen zu verhindern, dass also Abgeordnete Familienangehörige anderer Abgeordneter bei sich anstellen.
    Außerdem wird noch beraten, ob die Zahl der Mitarbeiter pro Abgeordnetem begrenzt wird, auch um Scheinbeschäftigungen zu erschweren.

    Weitere Reformen

    Die Landeszentrale für politische Bildung, die nach dem Willen der AfD abgeschafft werden soll, erhält eine Bestandsgarantie.
    Wahltermine werden abgesichert: Gelingt es nicht, einen Termin für die nächste Landtagswahl zu bestimmen, findet die Neuwahl automatisch am letzten Sonntag des sechzigsten Monats nach Beginn der Wahlperiode statt.
    Staatsverträge sollen künftig nur noch mit Zustimmung des Landtags gekündigt werden dürfen. Aktuell ist das ohne parlamentarische Beteiligung durch den Ministerpräsidenten möglich. Die Neuregelung könnte etwa auf die Rundfunkstaatsverträge abzielen, deren Kündigung die AfD im Fall einer Regierungsübernahme anstrebt.
    Gedenktage: Sachsen-Anhalt erhält zwei neue Gedenktage - den 8. Mai als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus sowie 17. Juni als Gedenktag für die Opfer des SED-Unrechts.
    Diese Nachricht wurde am 05.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.