
Das EU-Parlament verabschiedete neue Regeln, wonach die EU-Staaten bis 2030 Lebensmittelabfälle um bis zu 30 Prozent verringern müssen. Als Vergleichswert gelten die durchschnittlichen Lebensmittelabfälle von 2021 bis 2023. Des Weiteren müssen sich Textilhersteller künftig an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling von Alttextilien beteiligen. Dem finalen Beschluss durch das Parlament war eine Einigung zwischen Unterhändlern des Parlaments und der EU-Staaten vorausgegangen. Die Umweltschutzorganisation NABU begrüßte die neuen Vorgaben.
Nach EU-Angaben fallen jährlich fast rund 132 Kilogramm Lebensmittelabfälle pro Person an.
Diese Nachricht wurde am 09.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.