
Er wird morgen zum ersten Mal in der Länderkammer behandelt. Die Initiative von Nordrhein-Westfalen hat zum Ziel, die so genannte Widerspruchslösung einzuführen. Jede Person soll demnach als potenzieller Organspender gelten, wenn sie nicht zu Lebzeiten ausdrücklich einen Widerspruch dagegen dokumentiert hat. Befürworter erhoffen sich davon eine steigende Zahl von Organspendern. Kritiker verweisen darauf, dass jede medizinische Behandlung in Deutschland der ausdrücklichen Zustimmung des Patienten bedürfe.
Findet die Initiative im Bundesrat eine Mehrheit, muss sich der Bundestag mit ihr befassen. 2020 hatte das Parlament eine Widerspruchslösung abgelehnt.
Diese Nachricht wurde am 13.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.