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Neuer Lappen nach Ende der Sperre ist rechtens

Bislang war es einem EU-Mitgliedsstaat erlaubt, einen im EU-Ausland erworbenen Führerschein abzulehnen, wenn dort der Inhaber zuvor seinen Führerschein verloren hatte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat jetzt mit Blick auf Deutschland eine wegweisende Entscheidung getroffen.

Von Annette Riedel |
    Im vorliegenden Fall ging es um eine deutsche Führerscheinsperre wegen Trunkenheit am Steuer. Nach Ablauf der 15-monatigen Frist hatte der Fahrer in Tschechien einen neuen Führerschein erworben.