Im vorliegenden Fall ging es um eine deutsche Führerscheinsperre wegen Trunkenheit am Steuer. Nach Ablauf der 15-monatigen Frist hatte der Fahrer in Tschechien einen neuen Führerschein erworben.
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Neuer Lappen nach Ende der Sperre ist rechtens
Bislang war es einem EU-Mitgliedsstaat erlaubt, einen im EU-Ausland erworbenen Führerschein abzulehnen, wenn dort der Inhaber zuvor seinen Führerschein verloren hatte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat jetzt mit Blick auf Deutschland eine wegweisende Entscheidung getroffen.