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Neuer Versuch - bessere Erfolgsaussichten?

2003 scheiterte der Verbotsantrag gegen die rechtsextreme NPD vor dem Bundesverfassungsgericht. Grund war der Einsatz von V-Leuten. Heute ist die Situation nicht viel anders, dennoch dringen nicht weniger Politiker auf einen neuen Versuch.

Von Gudula Geuther und Almuth Knigge |
    Es begann mit einem Eklat: Unter Protestrufen verließen die sechs Abgeordneten der NPD vor gut 18 Monaten die erste Sitzung des neugewählten Parlaments im Schweriner Landtag. Der Fraktionsvorsitzende der NPD hatte die Parlamentarier als Schwätzer und Demokratiefratzen beschimpft, und der damals frisch gebackene Innenminister Lorenz Caffier reagierte entsprechend:

    "Sie haben hier noch unglaublich viel zu lernen, wie sie umgehen mit dem Parlament. Das ist unglaublich und der Würde des Hauses in keiner Form (Zwischenruf Pastörs: 'Schwätzer') angemessen."

    Mit der NPD ist ein rauer Ton in den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern eingezogen. Seit der ersten Sitzung des Parlaments nach der Wahl bis zur letzten Beratung vor der Sommerpause wurden über 50 Ordnungsrufe wegen ungebührlichen Benehmens von Abgeordneten erteilt. Die mit Abstand meisten kassierte die NPD.

    "Sie wollen den Menschen im Lande Massenmörder vom Schlage eines Gulag-Stalin, Hiroshima-Truman oder Bomben-Holocaust Churchill als Befreier verkaufen, das Kunststück ist bis heute weder den US-Amerikanern gelungen noch hat das SED-Mauermörder-Regime das vermocht."

    "Herr Pastörs, ich erteile ihnen einen Ordnungsruf, sie haben in ihrer Rede den Begriff Bombenholocaust verwendet in Zusammenhang mit den Ereignissen in Dresden zum Ende des Krieges (Einwurf Köster: 'Holocaust bedeutet Brandopfer'). Der Begriff ist eindeutig geschichtlich belegt und es ist eine bodenlose Infamie, dass sie diesen Begriff in diesem Zusammenhang verwendet haben."

    "Was ich verwende, das überlassen sie bitte mir, gnädige Frau."

    Allein aus der parlamentarischen Erfahrung der letzten anderthalb Jahre heraus kämpfen die Politiker aus Mecklenburg-Vorpommern nahezu parteiübergreifend für ein Verbot der NPD.

    Die Chancen dafür stehen aber schlecht. Denn bereits im Jahr 2003 scheiterte vor dem Bundesverfassungsgericht der Versuch von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, die NPD verbieten zu lassen. Aber nicht etwa, weil die Richter der rechtsextremistischen Partei Unbedenklichkeit bescheinigt hätten, sondern wegen eines Verfahrenshindernisses. Es ging um den Einsatz sogenannter V-Leute - Informanten in NPD-Führungsgremien. Seitdem taucht immer wieder die Frage nach einem neuen Anlauf zu einem Verbotsverfahren auf.

    Morgen werden sich auf ihrer Frühjahrskonferenz im brandenburgischen Bad Saarow auch die Innenminister von Bund und Ländern damit beschäftigen. Allerdings nur am Rande, denn mehrere Bundesländer haben schon signalisiert, dass sie einem erneuten Verbotsverfahren kaum Chancen geben. Grund dafür sind erneut die rechtlichen Hürden für ein solches Verfahren. Aber: Die Innenminister sind in dieser Frage gespalten, und zwar nicht genau entlang der Parteigrenzen. Der Mecklenburger Lorenz Caffier (CDU) setzt sich für den erneuten Versuch eines Verbots ein. Dafür, so sagt er, müsse man nicht warten, bis die NPD weiter erstarke.

    "Und das Verfassungsgericht bestätigt uns darin, dass der Rechtsstaat vorher handeln kann und muss. Nach meiner Überzeugung: Rechtzeitig ist eben jetzt."

    Andere, vor allem Parteifreunde Caffiers aus der Union widersprechen: In Karlsruhe hätte ein neuer Versuch nur eine Chance, wenn alle V-Männer abgezogen würden. Damit spiele man aber der NPD in die Hände, weil man sich jeglicher interner Informationsquellen beraube.

    Uneinig sind die Innenminister auch in der Vorgehensweise: Sie hatten vereinbart, bis Ende März die Erfolgsaussichten für einen erneuten Verbotsantrag zu prüfen - nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts - und ihre Ergebnisse an Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble weiterzuleiten. Die SPD-geführten Länder stellten dafür ebenso wie das von einer großen Koalition regierte Mecklenburg-Vorpommern Material zusammen. Die Mehrzahl der unionsgeführten Länder verwies auf den Verfassungsschutzverbund und das Material, das sie darin ohnehin regelmäßig an das Bundesamt lieferten und schrieben ansonsten an Wolfgang Schäuble: Ihrer Ansicht nach reiche das Material nicht aus.

    Was folgte, war ein parteipolitisches Hickhack, mit gegenseitigen Vorwürfen. Der SPD-Chef und rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck etwa mahnte:

    "Ich erwarte von der CDU, dass sie diesen Weg wie vereinbart mitgeht. Diese ständige Abweichung von dem, was vereinbart ist, das ist eine Schwäche der CDU, und wir werden sie auch offenzulegen haben. Wir sind ein verlässlicher Partner, und wir erwarten es von der CDU auch."

    Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) hatte das in seinem Land gesammelte Material ursprünglich ins Internet stellen wollen. Er sah dann davon ab mit der Begründung, Wolfgang Schäuble habe gedroht, dann das Verfahren zur Prüfung des weiteren Vorgehens einzustellen. Was dieser von sich weist. Er habe einen solchen Umgang mit einer laufenden Prüfung lediglich als unprofessionell bezeichnet.

    So kann man mit diesem ernsten Thema nicht umgehen, kritisiert die Opposition, etwa der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck:

    "Ich finde, was die Koalition mit diesem Streit gerade veranstaltet, ist eine Aufwertung der NPD. Und das ist fahrlässig. Also da haben sich alle Innenminister gemeinsam nicht mit Ruhm bekleckert. Man diskutiert nicht öffentlich, wer welches Dossier vorbereitet hat und wer nicht und was die Verabredungen waren. Weil: Man hält so die NPD in der öffentlichen Diskussion, ohne wirksam gegen sie etwas gleichzeitig zu tun."

    In der Diskussion gehalten zu werden, das scheint der NPD tatsächlich zu nutzen. Auch die Diskussion, die sich ergeben würde, käme es tatsächlich zu einem neuen, erfolglosen Anlauf für ein Verbotsverfahren. Der Vorsitzende der Partei, Udo Voigt, blickt zufrieden auf den letzten, gescheiterten Versuch:

    "Das letzte Verbotsverfahren hat gezeigt, dass es einen sehr großen Solidarisierungseffekt gab. Und nachdem das Verfahren eingestellt wurde im Jahre 2003 erfolgte der erste Wiedereinzug der NPD in den Landtag von Sachsen."

    Auch der jetzige Fraktionschef der NPD in Mecklenburg-Vorpommern, Udo Pastörs, sieht die neuerliche Diskussion um ein Verbot gelassen:

    "Ich zum Beispiel bin eingetreten in die NPD aufgrund des Verbotsantrags, vorher war ich gar nicht Mitglied, die haben den Verbotsantrag abgegeben, und dann habe ich mein Parteibuch verlangt und bin beigetreten in die NPD hinein. Und so ein Effekt wird zweifellos verstärkt vorhanden sein, wenn die denn wirklich mal wieder wagen so einen primitiven Versuch zu machen, sich ihre Konkurrenz vom Hals zu schaffen."

    Mitte der 90er Jahre kommt der Schmuckhändler Pastörs nach Lübtheen in Westmecklenburg. Er restauriert ein altes Haus mitten im Stadtkern, beschäftigt ortsansässige Handwerker - und bezahlt sie vor allem auch sofort. Er gründet einen Unternehmer-Stammtisch und engagiert sich in Bürgerinitiativen.

    Der zweite Teil der Geschichte spielt bloß ein paar Kilometer entfernt in Briest, kurz vor der niedersächsischen Landesgrenze. Das Dorf hat eine unrühmliche Geschichte. An den Giebeln der meisten Gebäude sind die Jahreszahlen 1936 oder 1938 zu sehen, auch Hakenkreuze und alte Runen wurden erst kürzlich entfernt. Dort hat Pastörs ein beinahe hochherrschaftliches Wohnhaus gebaut und will aus dem ehemaligen nationalsozialistischen Musterdorf wieder eine nationale Wohngemeinschaft machen. Aus dem engagierten Mitbürger wird nach und nach ein politischer Agitator.

    Währenddessen überschwemmt die Fraktion den Landtag mit Anträgen, Anfragen und Gesetzesentwürfen - in der Öffentlichkeit greift sie populäre Themen auf, bietet Hartz-IV-Sprechstunden an und hat sich als erste und einzige Fraktion bislang zum Thema Gentechnik positioniert.

    Eine ganz normale Partei im bundesdeutschen Parteiensystem? Finanziert vom Staat und dessen Bürgern. Rund 600.000 Euro Steuergelder bekommt die NPD für die Fraktionsarbeit. Die Frage ist, wohin fließt das Geld?

    "Ich persönlich, das werden die meisten hier Anwesenden wissen, stehe seit über zwei Jahrzehnten den sogenannten freien Kameradschaften sehr nahe."

    Pastörs macht aus seiner Nähe zu den gewaltbereiten Kameradschaften keinen Hehl. Er war früher selber Mitglied der Wiking-Jugend, die 1994 verboten wurde. Der Wahlerfolg der NPD in Mecklenburg-Vorpommern wurde durch den Schulterschluss mit den Kameradschaften erst möglich, erklärt der Buchautor Toralf Staud, der Experte für die Strukturen der neuen nationalen Sozialisten ist, wie sich die Anhänger der NPD selber nennen.

    "Die NPD MV besteht in weiten Teilen des Landes praktisch aus Kameradschaften. Es gibt Gegenden, da wäre die NPD nicht präsent, wenn es nicht die Neonazi-Kameradschaften gäbe. Und als die Landtagslisten aufgestellt wurden für die Wahl, kurz vorher gab es Masseneintritte aus Kameradschaften in die NPD, und das kann man heute an der Fraktion nachvollziehen."

    Als Gegenleistung unterstützt und stärkt die Landtagsfraktion die Strukturen der Kameradschaften auf dem Land.

    "Weil wir von der NPD alle juristischen Möglichkeiten des Schutzes für euch, die freien Kräfte auch nutzen, um hier Dinge zu ermöglichen ,die ohne die NPD als politische Partei nicht möglich wären."

    Viele Kader arbeiten heute zum Beispiel als Mitarbeiter in der Fraktion oder in den Wahlkreisbüros der NPD-Abgeordneten. Weil die Partei selber in der Finanzmisere steckt, übernimmt die Fraktion unerlaubterweise zunehmend die Finanzierung von Propagandamaterial wie Zeitungen und Schulhof-Cds mit antisemitischen, rechtsextremen Liedern. Die Kameradschaften fordern deutliche Positionen von der Partei - und sie bekommen sie:

    "Im Jahre 2017 darf es diesen Parteienstaat in der Form, wie er sich jetzt noch frech präsentiert, nicht mehr geben, oder es wird keine Zukunft für das deutsche Antlitz in Form des deutschen Volkes als biologischer Begriff nicht mehr geben liebe Freunde, kämpfen wir."

    Die Nähe zu den Freien Kameradschaften ist für den Verfassungsschutz ein deutliches Zeichen für eine zunehmende Radikalisierung der Partei. Versuche, rechtlich gegen die Partei vorzugehen, gibt es immer wieder, auch was die Finanzierung betrifft. Solange eine Partei nicht verboten ist, gestaltet sich das allerdings schwierig. Denn aus gutem Grund ist eine nicht verbotene Partei im Grundsatz zu behandeln wie jede andere.

    Auf ihrem letzten Treffen im Dezember vereinbarten die Innenminister, extremistische Organisationen sollten möglichst keine Staatsgelder bekommen. Die NPD würde das aber nur treffen, wenn sie einmal Zuschüsse für eine politische Stiftung beantragen sollte. Ohne dass der Stiftung selbst verfassungsfeindliches Gebaren nachgewiesen wäre, dürfte es allerdings schwierig sein, ihr die Mittel zu verweigern. Und die Wahlkampfkostenerstattung, in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern auch die Fraktionsgelder, kann man der NPD nicht verwehren, so lange sie eben nicht verboten ist. Das ist ein Argument für einen erneuten Verbotsantrag, das immer wieder vorgetragen wird.

    Kein neues übrigens, für viele war es schon vor dem letzten Gang nach Karlsruhe tragend. Der Versuch endete 2003, mit den Sätzen des Vorsitzenden des Zweiten Verfassungsgerichtssenats, Winfried Hassemer:

    "Ich verkünde im Namen des Volkes den folgenden Beschluss: Die Verfahren werden eingestellt."

    Über die Sache selbst entschied das Gericht damals nicht. Deshalb ist auch nicht ganz klar, welche Kriterien heutzutage für ein Verbot gelten würden. Ob eine Partei verfassungswidrig ist, kann anders als bei anderen Organisationen nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Unklar ist, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Verbot bewerten würde. Er verlangt eine akute, gegenwärtige Gefahr für die Demokratie. Allerdings muss das nicht mehr bedeuten, als auch deutsches Verfassungsrecht verlangt. Denn die Demokratie könnte man zum Beispiel durch die Angriffe auf Minderheiten gefährdet sehen.

    Das sind die Fragen, die sich letzten Endes stellen würden, wenn es tatsächlich zu neuen Verbotsanträgen käme. So weit geht aber derzeit die politische Argumentation meist nicht. Sie kreist um die Gründe, die zur Einstellung des ersten Verfahrens führten, und die Frage, ob sie bei einem neuen Versuch vermieden werden könnten. Denn darin sind sich wohl alle einig mit dem CDU-Innenpolitiker Clemens Binninger: Ein neuer Antrag müsste Erfolg haben.

    "Es wäre natürlich absolut wünschenswert, wenn man diese Partei verbieten könnte. Nur sage ich ganz deutlich: Dann brauchen wir auch gesicherte Erkenntnisse, um nicht Gefahr zu laufen, ein zweites Mal vor dem Verfassungsgericht eine Bauchlandung zu erleben. Das könnten wir uns nicht erlauben."

    Die Stoffsammlung der Innenminister sollte dazu dienen, einen Eindruck davon zu erhalten, ob der Versuch gelingen würde. Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier glaubt das, auf der Grundlage des in seinem Land gesammelten Materials. Seine Begründung: Dieses gesammelte Material stamme nur aus allgemein zugänglichen Quellen, aus Reden von NPD-Funktionären, Veröffentlichungen, Medienberichten und damit nicht von V-Leuten.

    Denn an genau dieser Beteiligung von Zuträgern für die Verfassungsschutzämter in Bund und Land war das letzte Verfahren gescheitert. Dabei ging es nicht um eingeschleuste Undercover-Agenten, sondern um NPD-Funktionäre, die gleichzeitig mit den Behörden zusammenarbeiten; sei es, um ein Zubrot zu verdienen, sei es, um die innerparteiliche Konkurrenz anzuschwärzen, sei es - auch das scheint es zu geben - des Nervenkitzels wegen. Nach mehrfacher Nachfrage stellte sich 2003 heraus: 15 Prozent der Vorstandsmitglieder waren während des Verfahrens oder kurz zuvor V-Leute. In jedem Vorstand saßen im Schnitt ein bis zwei, manchmal mehr, im Bundesvorstand mindestens einer. Die meisten waren mit Beginn des Verfahrens in Karlsruhe abgeschaltet worden, wie es im Fachjargon heißt, ihre Nebentätigkeit für den Verfassungsschutz war also beendet. Aber mindestens im Rahmen der sogenannten Nachsorge dienten manche von ihnen weiterhin als Informanten. Drei der zu diesem Zeitpunkt noch sieben beteiligten Verfassungsrichter fanden: So kann man ein Verbotsverfahren nicht führen.

    Das war zwar eine Minderheit. Aber wegen der besonderen Bedeutung der Parteien in der Demokratie ist das Verbotsverfahren so ausgestaltet, dass diese Minderheit einen Antrag zu Fall bringen kann. Die drei entschieden also: V-Leute in Bundes- oder Landesvorständen dürfen unmittelbar vor oder während des Verfahrens in aller Regel nicht sein.

    Für das grundsätzliche Verbot von V-Leuten gibt es drei Gründe: Die Verantwortlichkeiten innerhalb der Partei und die Motivationen für den Kurs, den sie fährt, sind nicht klar. Der Staat könnte außerdem ihre Prozessstrategie ausforschen. Und drittens: Wenn die Verfassungsschutzämter ihre V-Leute nicht aufdecken, dann wissen die Richter nicht, welche Zitate zum Beleg der Verfassungswidrigkeit von V-Leuten stammen - mit den gleichen möglichen Interessenskonflikten.

    Nur Material zu sammeln, das nicht von V-Leuten stammt, würde also nicht genügen, glaubt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, CSU,

    "weil das Bundesverfassungsgericht von uns verlangt, dass wir alle Beobachter, alle V-Leute aus dem Bereich der NPD abziehen müssten, bevor ein solches Verfahren stattfindet. Das halte ich im Interesse der inneren Sicherheit für überhaupt nicht vertretbar."

    Das gilt zwar nur für die Führungsriege, trotzdem: Die Mehrzahl der Länder glaubt, dass man auf die V-Leute nicht verzichten könne - und zwar unabhängig vom Verbotsverfahren, weil man wissen müsse, ob Gefährliches geplant werde. Nimmt man den Karlsruher Beschluss wortgenau, dann müssten die Zuträger aus der Partei außerdem lange abgeschaltet bleiben. Denn streng genommen dürfte nur Material gegen die Partei verwendet werden, das zu einer Zeit gesammelt wurde, in dem keine V-Leute im Einsatz waren. Was jetzt gesammelt würde, könnte man demnach ohnehin nicht verwenden.

    Deshalb lautet der Vorschlag der SPD-Innenminister: Zuerst sollen die V-Leute abgeschaltet werden, dann hätten die Behörden etwa zwei Jahre Zeit, neues Material zu sammeln, und dann würde entschieden - das heißt: In der nächsten Legislaturperiode, ab dem Jahr 2010.

    All das sind die verfahrensrechtlichen Schwierigkeiten, die derzeit im Raum stehen. Die meisten Fachleute halten einen neuen Anlauf zum Verbot deshalb für ausgeschlossen, die aktuelle Diskussion für eher parteitaktisch motiviert.

    Auf der anderen Seite steht die Frage, was würde ein Verbot bewirken? Vorgetragen etwa auf dem letzten Parteitag der Grünen von Antje Hermenau, der sächsischen Fraktionsvorsitzenden, die im Landtag täglich die NPD-Abgeordneten erlebt. Sie plädiert gegen ein Verbot,

    "weil die Leute hier im Osten erst noch davon überzeugt werden müssen, dass die Demokratie wirklich was taugt. Als Instrument, als Staatsform und so weiter. Am Anfang wurde uns im Osten versprochen: Die Demokratie ist euer Vehikel zu Wachstum und Wohlstand. Das hat nicht für jeden so geklappt, um das mal vorsichtig auszudrücken. Da blieb die Demokratie also ihre Überzeugung schuldig. Nun ist die Frage: Ja, aber die Demokratie ist die bessere Staatsform. Wenn jetzt aber der jetzige Staat zum NPD-Verbot greift, macht er dasselbe wie der vorherige Staat. Und deswegen glaube ich, dass mein gemeiner Sachse so sagen wird, wenn die NPD verboten wird: Na prima, die können ja auch nicht mehr als die DDR. Warum soll ich mich eigentlich in der Demokratie wohl fühlen? Und das möchte ich nicht."

    Einig sind sich Gegner und Befürworter eines Verbots in einem Punkt: Es würde das Problem des Rechtsextremismus nicht lösen. Wahrscheinlich würden neue Parteien entstehen, auf jeden Fall bliebe das Gedankengut in den Köpfen der Jugendlichen. Das zu verhindern oder zu bekämpfen, sich politisch mit dem rechten Rand auseinanderzusetzen, ist die eigentliche Aufgabe. Die Frage des Verbots stellt sich gleichwohl - daneben. Kommen wird es wohl trotzdem nicht.
    NDP-Spitzenkandidat Udo Pastörs während der Wahlparty im Landtag von Schwerin anlässlich der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern
    Udo Pastörs. (AP)