
Diesen sogenannten "Menstruationsurlaub" sieht ein neues Gesetz vor, das in Kraft trat. Im Gegensatz zu Erkrankungen gilt demnach bei Regelbeschwerden die Lohnfortzahlung ab dem ersten Krankheitstag. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest. Die Kosten übernimmt der Staat.
Regelungen zum Fernbleiben von der Arbeit bei Menstruationsbeschwerden gibt es auch in einigen asiatischen Staaten; in Europa ist Spanien das erste Land mit einem solchen Gesetz.
Diese Nachricht wurde am 01.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.