
Unter Strafe steht fortan unter anderem außerehelicher Geschlechtsverkehr. Um willkürliche Beschuldigungen zu vermeiden, können allerdings nur betrogene Ehepartner, ein Elternteil oder ein Kind der beschuldigten Person Anzeige erstatten. Im Fall einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr. Auch das Zusammenleben unverheirateter Paare ist ab sofort verboten. Verschärft werden zudem Bestimmungen zum Tatbestand der Blasphemie sowie zur Verleumdung des Präsidenten.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International bezeichnete das Gesetzeswerk als Angriff auf bürgerliche Freiheiten.
Diese Nachricht wurde am 02.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
