Die Plakate sind gemalt, die Trillerpfeifen bereitgelegt. Studierende der Freien Universität, der Humboldt-Uni und der Technischen Universität demonstrieren ab 16.00 Uhr gegen die Novelle des Berliner Hochschulgesetzes. Ihr Motto: "Gut gedacht, schlecht gemacht." Erik Marquardt vom Asta der TU und Arvid Peschel vom Asta der FU.
"Mit liegt am meisten am Herzen die Demokratisierung der Hochschule, die nicht passiert ist, obwohl rot-rot das versprochen hatte. Mir liegt auch am Herzen der Masterübergang für alle Studierenden in Berlin und darüber hinaus, was auch nicht gemacht wurde."
"Wir müssen ja betrachten, dass wir Bildungsproteste hatten, 2009 und 2010, die eigentlich deutlich machen sollten, dass wir uns Verbesserungen im Bildungsbereich wünschen, und wenn man sich jetzt den Gesetzentwurf anguckt, der heute höchstwahrscheinlich verabschiedet wird, dann ist das eine deutliche Verschlechterung und da fühlen wir uns übergangen."
Eine deutliche Verschlechterung sehen die Studierenden in erster Linie in verschärften Regeln bei nicht bestandenen Prüfungen oder nicht eingehaltenen Regelstudienzeiten. Studierende können in diesen Fällen vorgeladen und ihnen Auflagen erteilt werden.
"Wenn ich immer darauf achten muss, dass ich in den vorgegebenen Bahnen studieren, dann setzt mich das unter Druck, weil ich auch Angst haben könnte, dass ich zwangsexmatrikuliert werden, weil ich ein Modul nicht geschafft habe, weil ich vielleicht nebenbei arbeiten muss oder soziale Probleme habe, die mich nebenbei noch beschäftigen."
"Dann führt das im Endeffekt dazu, dass mit dieser Gesetzgebung von einem rot-roten Senat eine sehr bedenkliche und selektive Hochschulpolitik betrieben wird, denn die schwachen Studierenden, die fallen einfach raus",
ärgert sich Paul Dietrich vom linken Studentenverband SDS. Berlins Bildungssenator Jürgen Zöllner verteidigt die vorgesehenen Änderungen. Zum einen seien es Kann-Regelungen – die Hochschulen müssten also davon nicht Gebrauch machen – zum anderen sei eine Beratungspflicht im Sinne der Studierenden – denn:
"Es könnte ja auch sein, dass die Hochschule versäumt hat, das Ihrige zu tun. Das kann man nur dadurch sicherstellen, in dem, dass man sagt, ab einem bestimmten Zeitpunkt muss eine solche Beratung erfolgen. Das ist ja keine Zwangsmaßnahme gegenüber den Betroffenen, er kann ja die Beratung annehmen oder nicht. Aber man muss in jedem Fall gewährleisten, dass er nicht aus Unkenntnis oder Nachlässigkeit der Hochschule nicht richtig informiert ist."
Mit der Novelle des Hochschulgesetzes führt Berlin eine neue Personalkategorie ein, die des Lehrprofessors. Offiziell: Hochschuldozent für Lehre. Diese Lehrprofessoren gibt es bereits in anderen Bundesländern, SPD-Bildungssenator Zöllner will damit die Lehre verbessern und die Professoren entlasten. Doch Studierende und Hochschulleitungen lehnen den Lehrprofessor kategorisch ab. Peter-Andre Alt, Präsident der FU und Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz:
"Die Universitäten sind einhellig der Ansicht, dass der wissenschaftliche Nachwuchs nicht mit weiteren Lehraufgaben konfrontiert werden sollte und dass vor allem die grundständige Einheit der Qualifizierung in Lehre und Forschung weiter gelten sollte, folglich der Typus des ausschließlich lehrenden wissenschaftlichen Mitarbeiters abzulehnen ist."
Die Unis und Fachhochschulen haben sich nicht durchgesetzt – allerdings zwingt das Gesetz sie nicht dazu, diese neue Personalkategorie auch einzuführen.
"Mit liegt am meisten am Herzen die Demokratisierung der Hochschule, die nicht passiert ist, obwohl rot-rot das versprochen hatte. Mir liegt auch am Herzen der Masterübergang für alle Studierenden in Berlin und darüber hinaus, was auch nicht gemacht wurde."
"Wir müssen ja betrachten, dass wir Bildungsproteste hatten, 2009 und 2010, die eigentlich deutlich machen sollten, dass wir uns Verbesserungen im Bildungsbereich wünschen, und wenn man sich jetzt den Gesetzentwurf anguckt, der heute höchstwahrscheinlich verabschiedet wird, dann ist das eine deutliche Verschlechterung und da fühlen wir uns übergangen."
Eine deutliche Verschlechterung sehen die Studierenden in erster Linie in verschärften Regeln bei nicht bestandenen Prüfungen oder nicht eingehaltenen Regelstudienzeiten. Studierende können in diesen Fällen vorgeladen und ihnen Auflagen erteilt werden.
"Wenn ich immer darauf achten muss, dass ich in den vorgegebenen Bahnen studieren, dann setzt mich das unter Druck, weil ich auch Angst haben könnte, dass ich zwangsexmatrikuliert werden, weil ich ein Modul nicht geschafft habe, weil ich vielleicht nebenbei arbeiten muss oder soziale Probleme habe, die mich nebenbei noch beschäftigen."
"Dann führt das im Endeffekt dazu, dass mit dieser Gesetzgebung von einem rot-roten Senat eine sehr bedenkliche und selektive Hochschulpolitik betrieben wird, denn die schwachen Studierenden, die fallen einfach raus",
ärgert sich Paul Dietrich vom linken Studentenverband SDS. Berlins Bildungssenator Jürgen Zöllner verteidigt die vorgesehenen Änderungen. Zum einen seien es Kann-Regelungen – die Hochschulen müssten also davon nicht Gebrauch machen – zum anderen sei eine Beratungspflicht im Sinne der Studierenden – denn:
"Es könnte ja auch sein, dass die Hochschule versäumt hat, das Ihrige zu tun. Das kann man nur dadurch sicherstellen, in dem, dass man sagt, ab einem bestimmten Zeitpunkt muss eine solche Beratung erfolgen. Das ist ja keine Zwangsmaßnahme gegenüber den Betroffenen, er kann ja die Beratung annehmen oder nicht. Aber man muss in jedem Fall gewährleisten, dass er nicht aus Unkenntnis oder Nachlässigkeit der Hochschule nicht richtig informiert ist."
Mit der Novelle des Hochschulgesetzes führt Berlin eine neue Personalkategorie ein, die des Lehrprofessors. Offiziell: Hochschuldozent für Lehre. Diese Lehrprofessoren gibt es bereits in anderen Bundesländern, SPD-Bildungssenator Zöllner will damit die Lehre verbessern und die Professoren entlasten. Doch Studierende und Hochschulleitungen lehnen den Lehrprofessor kategorisch ab. Peter-Andre Alt, Präsident der FU und Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz:
"Die Universitäten sind einhellig der Ansicht, dass der wissenschaftliche Nachwuchs nicht mit weiteren Lehraufgaben konfrontiert werden sollte und dass vor allem die grundständige Einheit der Qualifizierung in Lehre und Forschung weiter gelten sollte, folglich der Typus des ausschließlich lehrenden wissenschaftlichen Mitarbeiters abzulehnen ist."
Die Unis und Fachhochschulen haben sich nicht durchgesetzt – allerdings zwingt das Gesetz sie nicht dazu, diese neue Personalkategorie auch einzuführen.