
Dabei geht es vor allem um Kunstwerke, die während des Nationalsozialismus Juden abgenommen wurden und bis heute Teil öffentlicher Sammlungen sind. Opfer oder ihre Erben können sich direkt an das Schiedsgericht wenden. Bislang hat sich die "Beratende Kommission Raubkunst" um solche Streitfälle gekümmert.
"Ausdruck unserer moralischen Verpflichtung"
Weimer betonte, es handele sich um mehr als eine institutionelle Reform. Der deutsche Staat stehe zu seiner historischen Verantwortung. Das Schiedsgericht sei "Ausdruck unserer moralischen Verpflichtung gegenüber den Opfern und ihren Erben".
Es besteht aus 36 Personen. Das Präsidium bilden die frühere Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Steiner, und der ehemalige Ministerpräsident des Saarlandes und Verfassungsrichter Müller.
Jüdische Organisationen dringen auf Restitutionsgesetz
Der Zentralrat der Juden und die Jewish Claims Conference fordern weitere Schritte zur Rückgabe von NS-Raubkunst. Beide Organisationen begrüßten zwar die neue Schiedsgerichtsbarkeit. Nötig seien aber weitere Schritte.
"Um Ansprüchen auf solche Kulturgüter auch in privatem Besitz eine Rechtsgrundlage zu geben, muss nun als Nächstes, wie von der Koalition festgeschrieben, ein Restitutionsgesetz in die Tat umgesetzt werden", erklärte Zentralratspräsident Schuster in Berlin. Für die Claims Conference ergänzte der Repräsentant der Organisation in Europa, Mahlo, die schwarz-rote Koalition habe sich zu einem solchen Gesetz verpflichtet. "Wir vertrauen darauf, dass sie dieses Versprechen zeitnah einlöst."
Diese Nachricht wurde am 30.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
