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Neues Tierschutzgesetz
Wellensittiche jetzt mit Gebrauchsanleitung

Die Deutschen lieben Tiere, das zeigt sich unter anderem an der Zahl der Haustiere. Rund 22 Millionen davon gibt es bei uns. Wer sich ein Haustier neu anschafft, bekommt nun eine Art Gebrauchsanleitung dazu. So verlangen es Neuerungen im Tierschutzgesetz, die jetzt in Kraft getreten sind. Tierschützer haben so ihre Bedenken.

Von Daniela Siebert | 01.08.2014
    Ein Gaukler mit Wellensittichen auf der Schulter auf der Engelsbrücke in Rom, aufgenommen am 12.05.2013.
    Ein Gaukler mit Wellensittichen auf der Schulter. (picture alliance / dpa-ZB / Waltraud Grubitzsch)
    Wellensittiche, Nymphensittiche, Zebrafinken und Fische aller Art verkauft Zoohändler Matthias Moltrecht in Berlin. Ab heute gibt er Kunden, die erstmals solch ein Wirbeltier bei ihm einkaufen, selbstgemachte Info-Seiten mit, was die besonderen Bedürfnisse der jeweiligen Tiere sind.
    Zu Panzer- und Schwielenwelsen steht dort beispielsweise:
    "Die Haltungstemperatur wird für die meisten Panzer- und Schwielenwelse mit 22-28 Grad Celsius angegeben."
    Rund 20 Infoblätter hat Matthias Moltrecht parat, zu jeder Tierart eins. Mal kopiert von der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz, mal selbst geschrieben.
    "Die sind tatsächlich in nächtelanger Schweißarbeit selbst verfasst, ganz klar. Es wird zwar so etwas angeboten von verschiedenen Organisationen, die sind dann allerdings relativ teuer."
    Grund für die Mühe ist eine Bestimmung des Tierschutzgesetzes, wonach Zoohandlungen ab heute ihren Kunden eine Art Gebrauchsanleitung für gekaufte Tiere mitgeben müssen. Laut Gesetz sollen auf den Infoseiten Angaben über angemessene Ernährung, Pflege, artgemäße Bewegung und verhaltensgerechte Unterbringung gemacht werden.
    Zoohändler Matthias Moltrecht sieht die Neuregelung positiv, allerdings mit einem Hauch Skepsis:
    "Grundsätzlich bin ich da nicht gegen. Weil auch bei jedem Toaster oder so, kriegt man eine Kurzanleitung mit, ansonsten sehe ich es halt zwiespältig, weil es schon dem einen oder anderen unter Umständen als Zoohändler gelegen kommt, dass er dann die normale persönliche Beratung, die aber für die meisten Sachen sehr wichtig ist, untern Tisch fallen lässt."
    Illegaler Welpen- und Reptilienhandel soll eingedämmt werden
    Darüber hinaus müssen ab heute für bestimmte Tätigkeiten, die mit Tieren zu tun haben gesonderte Erlaubnisse von den zuständigen Länderbehörden erteilt werden.
    Wer beispielsweise Wirbeltiere importiert, braucht dafür ab heute eine weitere Erlaubnis. Damit sollen zum einen der illegale Welpen- und Reptilienhandel eingedämmt werden, andererseits aber auch Tierbörsen und Schutzorganisationen, die ausgewachsene Tiere - vor allem Hunde und Katzen - ins Land holen, besser kontrolliert werden.
    Beim Deutschen Tierschutzbund in Bonn hält man das Anliegen illegalen Tierhandel zu bekämpfen zwar für richtig, die neue Erlaubnisregelung aber für den falschen Weg. Sprecherin Marion Dudla:
    "Wir glauben nicht, dass es wirklich helfen wird, denn wir haben ja schon zahlreiche Regelungen, die dagegen wirksam sein könnten, nur beim Vollzug hapert es. Wir brauchen strengere Kontrollen, wir brauchen höhere Strafen, vor allen Dingen brauchen wir die Sensibilisierung, dass niemand solche Tiere kauft."
    Sonder-Erlaubnis für Hundetrainer
    Eine weitere Sonder-Erlaubnis brauchen ab heute Hundetrainer. Dazu Ariane Girndt, Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums:
    "Die Hundetrainer haben ja schon eine verantwortungsvolle Aufgabe, denn wenn so ein junger Hund trainiert wird und bestimmte Verhaltensweisen antrainiert werden, dann muß das natürlich schon dem Wesen des Hundes entsprechen. Und um da Folgeschäden auszuschliessen, weder den Hund noch den Besitzer unglücklich zu machen, ist es da notwendig, dass die Hundetrainer und die Hundeschulen eine entsprechende Qualifikation haben und wenn sie die nachweisen, dann bekommen sie eben eine Erlaubnis."
    Unsicherheit ist groß
    Der Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater ist ebenfalls dafür. Die Erlaubnispflicht sei ein weiterer Schritt zu mehr Qualität im Hundetraining heißt es dort. Doch die Unsicherheit ist groß. Eine Berliner Hundetrainerin berichtete dem Deutschlandfunk, sie habe schon vor Wochen den Antrag auf solch eine Erlaubnis gestellt und alle nötigen Unterlagen eingereicht, doch bis heute noch nichts gehört.
    Für die Verbraucher spielen die neuen Erlaubnispflichten im Prinzip keine Rolle. Zwar könnten auch Verbraucher Anbieter nach ihrer Erlaubnis fragen, für sie seien aber andere Kriterien hilfreicher so Ariane Girndt. Speziell beim Welpenkauf:
    "Wenn es sich zum Beispiel um einen Verkauf aus dem Kofferraum an der Autobahnraststätte handelt, dann ist schon relativ klar, dass es wahrscheinlich nicht ein seriöser Händler ist, wenn ein Händler eine Vielzahl verschiedener Rassen anbietet, kann das auch ein Hinweis sein. Seriöse Händler haben in der Regel so ein bis zwei, maximal vielleicht drei Rassen, die sie anbieten, dann ist eine Möglichkeit auch immer, sich das Muttertier zeigen zu lassen, wenn das nicht möglich ist, dann sollte man doch lieber von dem Kauf Abstand nehmen."