Es klingt schön, das neue baden-württembergisch Wassergesetz, das das grün-rote Kabinett in dieser Woche beschlossen hat und das jetzt ins parlamentarische Verfahren kommt:
"Wir erreichen damit zentrale Verbesserungen im Bereich der Gewässerökologie, aber auch im Klimaschutz und bei der Verbesserung des Hochwasserschutzes","
sagt Ministerpräsident Winfried Kretschmann.
Wie das gehen soll? Unter anderem wird vorgeschrieben, dass die Landwirtschaft künftig einen gewissen Abstand von Flussläufen einhalten soll, damit weniger Pflanzenschutz- und Düngemittel in die Flüsse kommen. Umweltminister Franz Untersteller:
""In diesem Streifen untersagen wir die Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln und wir schreiben in einem Zeitraum bis 2018 vor, dass aus landwirtschaftlicher Nutzung wieder Grünland werden soll."
Im Außenbereich gibt es diesen Streifen bereits. Er ist 10 Meter breit und noch darf gedüngt werden, aber Pflanzenschutz ist bereits verboten. Innerhalb von Gemeindegebiet gibt es den Streifen noch nicht. Er soll jetzt eingeführt und fünf Meter breit werden.
Die einen finden das gut. Beispielsweise der BUND oder der Naturschutzbund NABU. Das Argument von NABU-Landeschef Andre Baumann:
"Die Gewässerrandstreifen haben verschiedene Funktionen. Zum einen sind sie sehr wichtig beim Hochwasserschutz, zum anderen sind sie wichtige Puffer, um landwirtschaftliche Austräge wie Pflanzenschutz- oder Düngemittel abzupuffern. Und sie sind wichtige Biotope."
Daher fordert er die Landesregierung auf, die Einhaltung des alten wie des neuen Gesetzes genauer zu kontrollieren, denn an die bisherige Regelung, so der NABU-Chef würden sich manche halten, aber manche eben auch nicht.
Die Bauern selbst sehen das neue Gesetz ganz anders, so der Sprecher des baden-württembergischen Bauernverbandes Heiner Krehl:
"Wir sind nicht glücklich über dieses vorgesehene neue Gesetz. Uns wäre lieber, es bliebe beim alten Recht. Das neue Recht bedeutet für uns verschärfte Auflagen in der Bewirtschaftung."
Hans Georg Schwarz schließlich ist Landwirt in Gebersheim bei Leonberg. Er hat eine kleine Schweinemast, rund 200 Milchkühe und das dazugehörige Grün- und Ackerland. Er ist geradezu empört über die Pläne von Grün-Rot. Wenn das Gesetz wie vorgesehen umgesetzt wird, wird er einige Äcker verkleinern müssen. Für ihn ist es daher eine Art Enteignung:
"Zum einen ist es wie Eigentumsentzug. Das ist eine Wertminderung der Eigentumsfläche. Grünland ist immer weniger wert wie Ackerland. Zum anderen ist es eine Minderung der Ertragsfähigkeit. Und wenn das ohne Ausgleich passiert, dann ist das nicht okay."
Dennoch sei das Gesetz eine gute Sache, sagt Andre Baumann vom NABU Baden-Württemberg. Zum einen, sagt er, sänke derzeit die Akzeptanz der Bürger für die EU-Subventionen an Landwirte. Insofern täten sie gut daran, etwas für die Natur zu tun. Außerdem
"Die EU plant ab 2014, dass sieben Prozent der Ackerfläche eines Betriebes als ökologische Vorrangfläche vorgehalten werden muss, wenn der Betrieb Subventionen der EU erhalten will. Und genau solche Vorrangflächen könnten Gewässerrandstreifen sein."
Bauer Hans Georg Schwarz hingegen befürchtet, dass die Verbreiterung der Gewässerrandstreifen zunächst ein baden-württembergischer Alleingang wird und dass die Bauern im landwirtschaftlich eher kleinteilig strukturierten Baden-Württemberg damit einen weiteren Wettbewerbsnachteil bekommen:
"Wir leben im internationalen Wettbewerb und dann brauchen wir auch gleiche Voraussetzungen für alle."
Es dürfte also interessant werden im Anhörungsverfahren zu dem neuen Wassergesetz, in dem Ministerium, Bauernvertreter und Naturschutz an einen Tisch sitzen werden.
"Wir erreichen damit zentrale Verbesserungen im Bereich der Gewässerökologie, aber auch im Klimaschutz und bei der Verbesserung des Hochwasserschutzes","
sagt Ministerpräsident Winfried Kretschmann.
Wie das gehen soll? Unter anderem wird vorgeschrieben, dass die Landwirtschaft künftig einen gewissen Abstand von Flussläufen einhalten soll, damit weniger Pflanzenschutz- und Düngemittel in die Flüsse kommen. Umweltminister Franz Untersteller:
""In diesem Streifen untersagen wir die Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln und wir schreiben in einem Zeitraum bis 2018 vor, dass aus landwirtschaftlicher Nutzung wieder Grünland werden soll."
Im Außenbereich gibt es diesen Streifen bereits. Er ist 10 Meter breit und noch darf gedüngt werden, aber Pflanzenschutz ist bereits verboten. Innerhalb von Gemeindegebiet gibt es den Streifen noch nicht. Er soll jetzt eingeführt und fünf Meter breit werden.
Die einen finden das gut. Beispielsweise der BUND oder der Naturschutzbund NABU. Das Argument von NABU-Landeschef Andre Baumann:
"Die Gewässerrandstreifen haben verschiedene Funktionen. Zum einen sind sie sehr wichtig beim Hochwasserschutz, zum anderen sind sie wichtige Puffer, um landwirtschaftliche Austräge wie Pflanzenschutz- oder Düngemittel abzupuffern. Und sie sind wichtige Biotope."
Daher fordert er die Landesregierung auf, die Einhaltung des alten wie des neuen Gesetzes genauer zu kontrollieren, denn an die bisherige Regelung, so der NABU-Chef würden sich manche halten, aber manche eben auch nicht.
Die Bauern selbst sehen das neue Gesetz ganz anders, so der Sprecher des baden-württembergischen Bauernverbandes Heiner Krehl:
"Wir sind nicht glücklich über dieses vorgesehene neue Gesetz. Uns wäre lieber, es bliebe beim alten Recht. Das neue Recht bedeutet für uns verschärfte Auflagen in der Bewirtschaftung."
Hans Georg Schwarz schließlich ist Landwirt in Gebersheim bei Leonberg. Er hat eine kleine Schweinemast, rund 200 Milchkühe und das dazugehörige Grün- und Ackerland. Er ist geradezu empört über die Pläne von Grün-Rot. Wenn das Gesetz wie vorgesehen umgesetzt wird, wird er einige Äcker verkleinern müssen. Für ihn ist es daher eine Art Enteignung:
"Zum einen ist es wie Eigentumsentzug. Das ist eine Wertminderung der Eigentumsfläche. Grünland ist immer weniger wert wie Ackerland. Zum anderen ist es eine Minderung der Ertragsfähigkeit. Und wenn das ohne Ausgleich passiert, dann ist das nicht okay."
Dennoch sei das Gesetz eine gute Sache, sagt Andre Baumann vom NABU Baden-Württemberg. Zum einen, sagt er, sänke derzeit die Akzeptanz der Bürger für die EU-Subventionen an Landwirte. Insofern täten sie gut daran, etwas für die Natur zu tun. Außerdem
"Die EU plant ab 2014, dass sieben Prozent der Ackerfläche eines Betriebes als ökologische Vorrangfläche vorgehalten werden muss, wenn der Betrieb Subventionen der EU erhalten will. Und genau solche Vorrangflächen könnten Gewässerrandstreifen sein."
Bauer Hans Georg Schwarz hingegen befürchtet, dass die Verbreiterung der Gewässerrandstreifen zunächst ein baden-württembergischer Alleingang wird und dass die Bauern im landwirtschaftlich eher kleinteilig strukturierten Baden-Württemberg damit einen weiteren Wettbewerbsnachteil bekommen:
"Wir leben im internationalen Wettbewerb und dann brauchen wir auch gleiche Voraussetzungen für alle."
Es dürfte also interessant werden im Anhörungsverfahren zu dem neuen Wassergesetz, in dem Ministerium, Bauernvertreter und Naturschutz an einen Tisch sitzen werden.