Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
"Newszone"-App des SWR darf online bleiben

Der Südwestrundfunk darf seine Nachrichten-App "Newszone" vorerst weiter betreiben.

    Es ist in Hinweis ist auf der Startseite der App Newszone zu sehen mit dem Text "In eigener Sache. Rechtsstreit: Erstmal keine News mehr in unserer App"
    Die Newszone-App (Archivbild) (picture alliance / dpa / Marijan Murat)
    Das Landgericht Stuttgart lehnte eine Klage von Presseverlagen ab. Die Nachrichten-App "Newszone" richtet sich vor allem an jüngere Menschen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Gruppe der Verlage kündigte über ihren Branchenverband an, Berufung einzulegen. Die Unternehmen hatten geklagt, weil sie eine damalige Version der App für zu textlastig halten. Die Verlage sehen darin eine unerlaubte Konkurrenz für ihre Angebote. Im Kern geht es um die Frage, ob Inhalte von öffentlich-rechtlichen Sendern denen von privaten Presseverlagen zu sehr ähneln könnten. Das haben die Bundesländer per Staatsvertrag den Sendern, die per Rundfunkbeitrag finanziert werden, untersagt. Fachleute nutzen den Begriff presseähnlich.
    Diese Nachricht wurde am 14.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.