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Nicht den Mut verlieren

Seitdem die Ablehnungsbescheide für das Sommersemester verschickt sind, veranstaltet der Asta der Uni Hamburg fast täglich Informationsveranstaltungen. Informiert wird über die Möglichkeiten, sich nachtäglich noch auf einen Studienplatz einzuklagen.

Von Werner Nording | 03.03.2005
    Hallo, ich begrüße Euch zur Informationsveranstaltung Studienplatzklage ...

    70 Studierende sind an diesem Nachmittag in den Hörsaal Phil A im Philosophenturm an der Uni Hamburg gekommen. Seitdem die Ablehnungsbescheide für das Sommersemester verschickt sind, veranstaltet der Asta fast täglich Informationsveranstaltungen, um über die Möglichkeiten zu informieren, sich nachtäglich noch auf einen Studienplatz einzuklagen.

    Unter den Zuhörerinnen sitzt auch die 20jährige Justine. Am Hamburger Gymnasium Farmsen hatte sie im Sommer ihr Abitur gemacht . Danach wollte sie eigentlich Biologie und Soziologie für das Lehramt an Grundschulen und der Sekundarstufe 1 studieren. Doch sie bekam eine Absage. Justine erzählt, wie sie auf die Idee gekommen ist, sich für das Studium einzuklagen.

    Weil ich mich schon im Sommer beworben hatte, also fürs Wintersemester, und da hatten sich viele aus meiner Klasse, wir haben Abitur gemacht im Sommer, eingeklagt, damals dachte ich, ach ne, das macht doch keiner, dann hatten das so viele gemacht, die hatten das geschafft, sind jetzt drin und da hab ich gedacht, probierst du es jetzt auch mal.

    Der 35jährige Jura-Langzeitstudent Heino Wind koordiniert die Sozialberatung beim Asta der Uni Hamburg. In diesen Tagen sind er und seine Kollegen voll damit beschäftigt, Hunderte von Anfragen zu beantworten, was man beim Einklagen alles beachten muss. Wind erklärt, was ein Studienbewerber tun muss, der eine Ablehnung bekommen hat.

    Wenn das nicht von der ZVS ist, sondern von der Uni Hamburg direkt, legt er gegen diese Ablehnung innerhalb von vier Wochen Widerspruch ein, macht gleichzeitig beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung. Wenn es eine Ablehnung von der ZVS war, muss man sich erst mal direkt bei der jeweiligen Uni bewerben, kriegt dann noch mal einen Ablehnungsbescheid und macht dann Widerspruch und Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung, das sind die ersten Schritte.

    Begründen könne man die Klage vor dem Verwaltungsgericht damit, dass die Universität die Studienplatzkapazitäten nicht voll ausgeschöpft habe. Beweisen müsse man diese Behauptung nicht. Vielmehr müsse die Uni die Studienumstände darstellen. Das Gericht rechne dann anhand dieser Darstellung gegebenenfalls die Plätze nach. Die Kosten für die Widerspruchs-Gebühren und Gerichtskosten würden sich zwischen 80 und 300 Euro belaufen. Die Erfahrungen mit den Klageweg seien durchweg positiv gewesen.

    Es hat in den großen Studiengängen eigentlich für alle geklappt, es hat in den letzten zwei bis drei Semestern ein Hoch und Runter bei den Lehramtsstudiengängen gegeben, mal sehr schwierig bis gar nicht, dann wieder sehr gut, es ist immer noch so, dass ich allen sage, bis auf denen, die Psychologie studieren wollen, es lohnt sich, das zu probieren, auch 300 Euro ist es durchaus wert, die Chance ist da.

    Die Gründe, warum so viele Abiturienten in ein er speziellen Stadt studieren wollen, sind ganz unterschiedlich. Diese Teilnehmer der Infoveranstaltung sagen, warum sie in Hamburg bleiben wollen.

    In Hamburg, weil es nicht so weit weg von zu Hause ist, ist eigentlich der Hauptgrund.

    Weil ich hier ne Wohnung hab, gefällt mir gut hier.

    Och, mir gefällt die Uni ganz gut.

    Auch wegen Familie, weil ich hier gerade eine Wohnung bekommen hab und weil Hamburg die beste Stadt ist, die es gibt.


    Was das Einklagen angeht hat der Asta der Uni Hamburg bundesweit einen guten Ruf, sagt Heino Wind von der Sozialberatung.

    Also diese Hilfe zum Reinklagen gibt es so , kostenfrei, wie wir das machen gibt es das meines Wissens sonst bundesweit nicht, wir hatten schon Leute aus Wismar, aus Rostock, Bremen und Hannover hier und telefonische Anfragen oder per E-Mail kriegen wir sogar aus Bayern, weil wir eine Internetseite hatten, die ist leider komplett abgestürzt, wird, gerade wider aufgebaut, weil sie sehr gut war, weil wir in vielen Bereichen Info-Material anbieten auch kostenfrei zum Runterladen oder abholen und weil sich das rumspricht, weil andere in diesem bereich überhaupt nicht präsent sind, in Bayern und Baden-Württemberg gibt es ja nicht mal einen Asta, das ist ja verboten, von daher kann Ihnen da auch niemand helfen.