
In dem Verfahren ging es im Kern darum, ob einzelne Aussagen von "Correctiv" als Meinungsäußerungen zu werten sind oder als Tatsachenbehauptung. Eine Begründung des Gerichts liegt noch nicht vor, die sogenannte Pressekammer verkündete nur den Urteilstenor. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
"Correctiv"-Chefredakteur von Daniels sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Der unbestrittene Faktenkern unserer Recherche wurde nicht angegriffen, lediglich zwei journalistische Wertungen." Huys Anwalt, Brennecke, meinte dagegen: "Wir fühlen uns in unserer Ansicht bestätigt, dass Kernaussagen als Tatsachenbehauptung verstanden werden."
"Correctiv"-Berichterstattung beschäftigt nach wie vor Gerichte
Unter dem Titel "Geheimplan gegen Deutschland" hatte "Correctiv" im Januar 2024 über eine Zusammenkunft von Rechtsextremen, Politikern sowie Unternehmern in einer Potsdamer Villa im November 2023 berichtet. Daran nahmen auch Vertreter von AfD und CDU teil, darunter Huy. In dem Text wurden bei dem Treffen geäußerte Überlegungen für einen "Masterplan" öffentlich gemacht, unter dem Konzept der "Remigration" auch Millionen Menschen mit Migrationsgeschichte aus Deutschland auszuweisen. Das Landgericht Hamburg hatte Ende 2025 die Klagen auf Unterlassung dieser Aussage durch den Initiator des Treffens, Mörig, und den Juristen Vosgerau zurückgewiesen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Vor dem Berliner Landgericht ging es nun konkret um eine Einordnung des "Masterplans" zur potenziellen Ausweisung auch von Staatsbürgern sowie eine Äußerung Vosgeraus. Zudem griff Huy laut Deutscher Presse-Agentur eine Äußerung eines weiteren Teilnehmers des Treffens an. Diese hatte "Correctiv" im Rahmen eines anderen Textes im Internet zugänglich gemacht. Diese Äußerungen sind nach der Gerichtsentscheidung "Correctiv" und dem anderen Teilnehmer untersagt.
Diese Nachricht wurde am 17.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
