
Das hat das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg entschieden. In den Textnachrichten, die von der Leyen während der Corona-Pandemie mit dem Chef des Pharmakonzerns Pfizer austauschte, ging es um die Lieferung von Impfstoff. Eine Journalistin der US-Zeitung verlangte die Herausgabe der SMS, bekam von der EU-Kommission aber eine Absage. Zur Begründung hieß es aus Brüssel, die Textnachrichten seien nicht archiviert worden. Das erklärte das Gericht in Luxemburg nun für nichtig. Gegen das Urteil ist eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof möglich. Unter dem Stichwort "Pfizergate" sieht sich von der Leyen seit Langem massiven Vorwürfen ausgesetzt.
Viele Aspekte der Beschaffung von Impfstoffen wurden während der Corona-Pandemie vertraulich behandelt. Das führte damals zu Vorwürfen, es mangle an Transparenz.
Diese Nachricht wurde am 14.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.