
Das hat das Amtsgericht in Den Haag entschieden. Der niederländische Staat habe seine Fürsorgepflicht gegenüber diesen Menschen nicht ausreichend erfüllt und damit rechtswidrig gehandelt, hieß es zur Begründung. Die Afghanen hatten geltend gemacht, dass sie unter dem Regime der islamistischen Taliban in Gefahr seien.
Auch in Deutschland haben Gerichte in mehreren Fällen angeordnet, ehemaligen Ortskräften die Einreise zu ermöglichen.
Diese Nachricht wurde am 02.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.