Morde an Frauen
Niedersachsen bringt Bundesrats-Vorstoß zur Ahndung von Femiziden auf den Weg

Niedersachsen will erreichen, dass Femizide strafrechtlich auch als Mord geahndet werden können.

    Blumen und Kerzen liegen nach einem tödlichen Messerangriff vor einem Hauseingang in Berlin-Friedrichsfelde neben einem Zettel mit der Aufschrift „Man tötet nicht aus Liebe - Stoppt Femizide“.
    Statistisch wird jede Tag eine Frau Opfer eines versuchten Femizids - und jeden dritten Tag eines vollendeten. (picture alliance / dpa / Fabian Sommer)
    Das Land hat angekündigt, einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat einzubringen. Landesjustizministerin Wahlmann erklärte, das gezielte Töten von Frauen und Mädchen müsse endlich als Mord gewertet werden können. Nach der derzeitigen Rechtslage verneinten jedoch Gerichte immer wieder Femizide als Mordmerkmal - beispielsweise nach einer Trennung, wenn Täter eine emotionale Ausnahmesituation anführten.
    Dem Bundeskriminalamt zufolge ist nahezu jeden Tag eine Frau in Deutschland von einem versuchten oder vollendeten Tötungsdelikt durch ihren Partner oder Ex-Partner betroffen. Niedersachsen hatte schon vor einem Jahr das Bundesjustizministerium um eine Prüfung gebeten. Bundesjustizministerin Hubig stellte vor zwei Wochen eine Nachschärfung des Strafrechts in Aussicht. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt weiterhin nicht vor.
    Diese Nachricht wurde am 26.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.