
Betriebe, die die Anbindehaltung nur teilweise einsetzen, erhalten dafür bis zu sieben Jahre Zeit. Für Betriebe mit einer ganzjährigen Anbindehaltung gilt eine deutlich kürzere Frist. Laut dem Ministerium werden in etwa 1.000 niedersächsischen Betrieben Rinder zumindest zeitweise angebunden.
Die neuen Vorgaben wurden nach Angaben des Ministeriums mit Fachleuten aus den Bereichen Nutztierhaltung, Wissenschaft und Tierschutz entwickelt. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßte die Maßnahme und rief andere Bundesländer auf, nachzuziehen. Jegliche Anbindehaltung sei tierschutzwidrig.
Diese Nachricht wurde am 03.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
