Verfassungsschutz
Niedersachsens Landes-AfD als extremistische Bestrebung eingestuft - Partei geht juristisch dagegen vor

Der Landesverfassungsschutz in Niedersachsen hat die dortige AfD zum "Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung" hochgestuft. Dies ist nach Angaben von Landesinnenministerin Behrens die höchste Einstufung. Behrens sagte in Hannover, die Landes-AfD sei eindeutig dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zuzuordnen.

    Daniela Behrens (SPD), Innenministerin von Niedersachsen, und Dirk Pejril, Landes-Verfassungsschutzchef, sprechen bei einer Pressekonferenz in Hannover.
    Pressekonferenz mit Niedersachsens Innenministerin Behrens (SPD) und Landes-Verfassungsschutzchef Dirk Pejril (dpa / Julian Stratenschulte)
    Sie mache den Staat und seine demokratischen Institutionen verächtlich. Zudem propagiere sie unverhohlen die sogenannte Remigration von Millionen Menschen aus der Mitte der Gesellschaft. Die Fortsetzung der Beobachtung der AfD durch den niedersächsischen Verfassungsschutz sei vor diesem Hintergrund die logische Konsequenz, fügte die SPD-Politikerin hinzu. 
    Die niedersächsische AfD kritisierte Innenministerin Behrens. Der stellvertretende Landesvorsitzende Bothe sprach von einem "billigen politischen Manöver", das rechtswidrig sei. Seine Partei habe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover eingereicht. Man sei der festen Überzeugung, dass das Gericht es genauso sehen werde.

    Wie die AfD in anderen Ländern bewertet wird

    In vier Bundesländern wird die AfD auf Landesebene als gesichert rechtsextremistisch bewertet: in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In Rheinland-Pfalz und dem Saarland hatte der Verfassungsschutz die AfD zur "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" hochgestuft – weil die Partei dagegen klagte, wird sie bis zu einer Entscheidung jedoch nur als Verdachtsfall geführt.
    Ähnlich ist die Situation im Bund: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte im Mai 2025 mitgeteilt, dass es die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen werde. Wegen einer Klage der AfD legte das Bundesamt die Einstufung aber bis zur gerichtlichen Klärung auf Eis.
    Diese Nachricht wurde am 17.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.