
Die Geheimdienstbehörde darf die AfD vorläufig zu einem "Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung" hochstufen. Die Voraussetzungen dafür seien mit den vom Verfassungsschutz gesammelten Belegen gegeben, teilte das Gericht zur Begründung mit. Der Charakter der Partei wird demnach von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung geprägt. Es lasse sich ein verfassungsfeindlich geprägtes Gesamtbild attestieren, heiß es weiter.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die AfD kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.
Diese Nachricht wurde am 01.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
