Freitag, 10. Mai 2024

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Heizungspläne der Bundesregierung
Norddeutsche Länder verlangen Änderungen

Anlässlich der Beratungen im Bundesrat über die Heizungspläne der Regierung haben die norddeutschen Bundesländer Änderungen gefordert.

12.05.2023
    Das Foto zeigt eine Heizungsanlage in einem Einfamilienhaus.
    Aus der Politik werden Forderungen laut, die für 2024 geplante Novelle des Gebäudeenergiegesetzes zu verschieben. (picture alliance / Frank May)
    Das Gesetz könne so nicht bleiben, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Schwesig im ARD-Fernsehen. Es würde die Bürgerinnen und Bürger überfordern - nicht nur technisch, sondern auch finanziell, erklärte die SPD-Politikerin. Die norddeutschen Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen wollen deshalb einen Antrag zum geplanten Heizungsgesetz in den Bundesrat einbringen. Sie verlangen unter anderem mehr Förderung und Technologieoffenheit. Zudem solle die Altersgrenze, ab der Personen von der Austauschpflicht befreit sind, von 80 auf 65 Jahren gesenkt werden.
    Nach dem Gesetzentwurf sollen von 2024 an neueingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Eine sofortige Austauschpflicht gibt es nicht. Defekte Heizungen können repariert werden und bis zu 30 Jahren laufen. Für nicht mehr reparierbare Heizungen sind bei der Austauschpflicht diverse Ausnahmen und staatliche Unterstützung vorgesehen.
    Diese Nachricht wurde am 12.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.