Verfassungsgericht
Nordrhein-Westfalen darf Polizeipräsidenten nicht jederzeit in Ruhestand versetzen

Die nordrhein-westfälische Praxis, wonach ein Polizeipräsident jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden kann, ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe
    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte die Regelung für nichtig. Diese greife in das Prinzip ein, wonach Beamte grundsätzlich auf Lebenszeit beschäftigt werden. Der Eingriff sei nicht durch besondere Erfordernisse des Amts gerechtfertigt.
    Kläger des Ausgangsverfahrens war der frühere Kölner Polizeipräsident Albers. Dieser wurde nach der Silvesternacht 2015/16, in der es rund um den Kölner Hauptbahnhof zu massiven sexuellen Übergriffen und Diebstählen gekommen war, in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Dagegen wehrt er sich vor dem Oberverwaltungsgericht Münster.
    Diese Nachricht wurde am 16.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.