
In beiden Fällen habe es Ermessensfehler bei der Auswahl gegeben, hieß es zur Begründung. Unter anderem kritisierten die Richter, dass per Losverfahren entschieden wurde. Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig.
Das Schulministerium erklärte in Düsseldorf, die Möglichkeit, Lehrkräfte für eine begrenzte Zeit anderweitig einzusetzen, sei unverzichtbar, um Bildungschancen für alle Kinder zu sichern. Angesichts des Lehrermangels in einigen Regionen hatte die Schulverwaltung auch Gymnasiallehrer an Grundschulen abgeordnet.
Diese Nachricht wurde am 07.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.