Nach umstrittener Auktion
Nordrhein-Westfalen will Verbot für Handel mit Holocaust-Dokumenten

Die nordrhein-westfälische Landesregierung will sich dafür einsetzen, dass der Handel mit persönlichen Gegenständen von NS-Opfern grundsätzlich verboten wird. Dazu soll bei der nächsten Bundesratssitzung am 8. Mai ein Gesetzentwurf eingebracht werden. Auslöser war eine geplante Versteigerung von Briefen aus Vernichtungslagern, Judensternen und Gestapo-Karteikarten.

    Sträflingsjacke mit Judenstern
    Sträflingsjacke mit Judenstern (Archivbild) (picture alliance/Bildagentur-online/Falkenstein)
    Diese Auktion war nach Protesten im November 2025 im letzten Moment gestoppt worden. Dabei sollten mehr als 600 Dokumente aus der NS-Zeit verkauft werden, die teilweise persönliche Informationen und Namen von Betroffenen enthielten. Versteigert werden sollten laut Online-Katalog auch ein antijüdisches Propaganda-Plakat und ein Judenstern aus dem KZ Buchenwald mit "Gebrauchsspuren". 

    Die Würde der Opfer schützen

    "Wo Erinnerung zur Ware wird, gerät die Würde ins Wanken", erklärte der nordrhein-westfälische Minister für Bundesangelegenheiten, Liminski. Immer wieder würden Tagebücher von Verfolgten, Briefe aus Konzentrationslagern oder sogenannte Judensterne als Devotionalien gehandelt. 
    Der Gesetzentwurf sieht ein grundsätzliches Verbot des kommerziellen Handels mit Gegenständen vor, die einen unmittelbaren Bezug zu Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und ihrem Verfolgungsschicksal haben. Ausnahmen soll es für Museen, Archive und Bibliotheken geben, die sich für die Bewahrung des Andenkens an die Opfer des Nationalsozialismus einsetzen.
    Diese Nachricht wurde am 01.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.