Das Haus der Familie Pausch in Blankenburg im Berliner Norden wurde kurz nach dem Krieg gebaut. Aus dieser Zeit stammte auch die Abwassergrube, die sie bis vor kurzem nutzte. Blankenburg wartete auf den Anschluss an die Kanalisation:
" Bis zur Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe ist man in allen Institutionen der Stadt davon ausgegangen, dass die gesamte Stadt kanalisiert wird. Das sollte eigentlich schon bis 2005 sein, ist nun auf 2007/2008 verschoben worden. Aus einer kleinen Anfrage beim Senat vom Mai 2005 wissen wir, dass etwa 7500 Grundstücke in verschiedenen Bezirken, Außenbezirken der Stadt nicht mehr kanalisiert werden. "
Peter Beisert leitet die Fachgruppe Wasser im Verband Deutscher Grundstücksnutzer. Da Familie Pausch keinen Anschluss an die Kanalisation bekommt, wollte sie - wie auch einige andere Eigenheimbesitzer - eine Kleinkläranlage bauen lassen. Doch das wurde untersagt, weil angeblich das gereinigte Abwasser nicht umweltgerecht entsorgt werden kann. Dazu Dietrich Jahn von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung:
" Die Kleinkläranlagen sind konzipiert worden für den ländlichen Raum und eine Einzelsiedlung. Entsprechend gering sind auch ihre Mindestanforderungen, die können aber hochgerüstet werden. Aber das gereinigte Abwasser muss abgeleitet werden. "
Und genau das hält die Berliner Senatsverwaltung immer noch für ein Problem. Tatsächlich galten Kleinkläranlagen lange Zeit als Notbehelf, bis ein Abwasserkanal gebaut wird. Doch schon vor neun Jahren wurden sie im Wasserhaushaltsgesetz als Dauerlösung anerkannt. Anlagen der Ablaufklasse C erfüllen die Mindestanforderungen, aber technisch ist noch viel mehr möglich, erklärt Petra Schmidt vom Deutschen Institut für Bautechnik, zuständig für die Zulassung von Kleinkläranlagen.
" Dann haben wir die Ablaufklasse N, wo das Abwasser so behandelt wird, dass der Amoniumstickstoff einen gewissen Grenzwert erreicht, die Ablaufklasse D, wo dann zusätzlich auch noch anorganischer Stickstoff einen Grenzwert erreicht. Und wir haben dann noch Bausteine, die Phosphat eliminieren. Und wir haben dann noch den Baustein H, das sind Kleinkläranlagen, die eine weitergehende Hygienisierung des Ablaufs bewirken, also Kolibakterien eliminieren, auch sonstige Bakterien zurückhalten. "
Mittlerweile kann die Reinigungsleistung mit großen Kläranlagen mithalten. In sämtlichen Bundesländern werden Kleinkläranlagen auch genehmigt, zum Teil mit Auflagen wie in Hamburg, zum Teil sogar in Trinkwasserschutzgebieten, nur nicht in Berlin:
" Wir lassen im Einzelfall nur eine Ableitung wie bei Großkläranlagen in die oberirdischen Gewässer zu. Eine Ableitung in den Untergrund ohne Passage des Oberbodens ist für uns nicht erlaubnisfähig. "
Aber, so wendet Petra Schmidt vom Institut für Bautechnik ein, man lässt ja das gereinigte Abwasser nicht irgendwie verplätschern. Auch für den Aufbau der nachfolgenden Versickeranlage mit mehreren Kiesschichten gibt es eine Norm:
" Wir gehen davon aus, dass diese Restbelastung durch die Untergrundpassage noch weiter abgebaut wird Das kann man natürlich nicht messen, aber man weiß, dass da sich noch einiges tut und dann eben mit einer gewissen Belastung in das Grundwasser trifft, wo man aber davon ausgeht, dass das in einem gewissen engen Bereich ist, und das Grundwasser nicht alle 5 Meter belastet wird. "
Doch die Berliner Senatsverwaltung wehrt ab. Da das Trinkwasser im Stadtgebiet gewonnen wird, müsse man das Grundwasser ganz besonders schützen. Die einzige Möglichkeit wäre das Einleiten in einen Bach, falls das Grundstück an einen grenzt, sagt Dietrich Jahn:
" Im Einzelfall lässt sich dort eine Genehmigung vorstellen. Diese Genehmigung richtet sich auch nach dem Standard, den wir in Berlin definiert haben, nämlich der der Großkläranlage Ruhleben. Und wir werden auch entsprechend hohe Anforderungen an die Reinigungstechnik stellen. Ja, so ein Einzelfall ist vorstellbar. "
Für alle anderen Berliner ohne Kanalisation sieht er nur die teure Abfuhr aus der dichten Grube. Zumal die Klärwerke noch reichlich Kapazität hätten. Dagegen streitet der Verband Deutscher Grundstücksnutzer vor Gericht. Bis zu einem Urteil liegen alle Anträge auf Eis. Familie Pausch hat mittlerweile ihr Ziel Kleinkläranlage aufgegeben und eine neue Abwassergrube bauen lassen.
" Bis zur Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe ist man in allen Institutionen der Stadt davon ausgegangen, dass die gesamte Stadt kanalisiert wird. Das sollte eigentlich schon bis 2005 sein, ist nun auf 2007/2008 verschoben worden. Aus einer kleinen Anfrage beim Senat vom Mai 2005 wissen wir, dass etwa 7500 Grundstücke in verschiedenen Bezirken, Außenbezirken der Stadt nicht mehr kanalisiert werden. "
Peter Beisert leitet die Fachgruppe Wasser im Verband Deutscher Grundstücksnutzer. Da Familie Pausch keinen Anschluss an die Kanalisation bekommt, wollte sie - wie auch einige andere Eigenheimbesitzer - eine Kleinkläranlage bauen lassen. Doch das wurde untersagt, weil angeblich das gereinigte Abwasser nicht umweltgerecht entsorgt werden kann. Dazu Dietrich Jahn von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung:
" Die Kleinkläranlagen sind konzipiert worden für den ländlichen Raum und eine Einzelsiedlung. Entsprechend gering sind auch ihre Mindestanforderungen, die können aber hochgerüstet werden. Aber das gereinigte Abwasser muss abgeleitet werden. "
Und genau das hält die Berliner Senatsverwaltung immer noch für ein Problem. Tatsächlich galten Kleinkläranlagen lange Zeit als Notbehelf, bis ein Abwasserkanal gebaut wird. Doch schon vor neun Jahren wurden sie im Wasserhaushaltsgesetz als Dauerlösung anerkannt. Anlagen der Ablaufklasse C erfüllen die Mindestanforderungen, aber technisch ist noch viel mehr möglich, erklärt Petra Schmidt vom Deutschen Institut für Bautechnik, zuständig für die Zulassung von Kleinkläranlagen.
" Dann haben wir die Ablaufklasse N, wo das Abwasser so behandelt wird, dass der Amoniumstickstoff einen gewissen Grenzwert erreicht, die Ablaufklasse D, wo dann zusätzlich auch noch anorganischer Stickstoff einen Grenzwert erreicht. Und wir haben dann noch Bausteine, die Phosphat eliminieren. Und wir haben dann noch den Baustein H, das sind Kleinkläranlagen, die eine weitergehende Hygienisierung des Ablaufs bewirken, also Kolibakterien eliminieren, auch sonstige Bakterien zurückhalten. "
Mittlerweile kann die Reinigungsleistung mit großen Kläranlagen mithalten. In sämtlichen Bundesländern werden Kleinkläranlagen auch genehmigt, zum Teil mit Auflagen wie in Hamburg, zum Teil sogar in Trinkwasserschutzgebieten, nur nicht in Berlin:
" Wir lassen im Einzelfall nur eine Ableitung wie bei Großkläranlagen in die oberirdischen Gewässer zu. Eine Ableitung in den Untergrund ohne Passage des Oberbodens ist für uns nicht erlaubnisfähig. "
Aber, so wendet Petra Schmidt vom Institut für Bautechnik ein, man lässt ja das gereinigte Abwasser nicht irgendwie verplätschern. Auch für den Aufbau der nachfolgenden Versickeranlage mit mehreren Kiesschichten gibt es eine Norm:
" Wir gehen davon aus, dass diese Restbelastung durch die Untergrundpassage noch weiter abgebaut wird Das kann man natürlich nicht messen, aber man weiß, dass da sich noch einiges tut und dann eben mit einer gewissen Belastung in das Grundwasser trifft, wo man aber davon ausgeht, dass das in einem gewissen engen Bereich ist, und das Grundwasser nicht alle 5 Meter belastet wird. "
Doch die Berliner Senatsverwaltung wehrt ab. Da das Trinkwasser im Stadtgebiet gewonnen wird, müsse man das Grundwasser ganz besonders schützen. Die einzige Möglichkeit wäre das Einleiten in einen Bach, falls das Grundstück an einen grenzt, sagt Dietrich Jahn:
" Im Einzelfall lässt sich dort eine Genehmigung vorstellen. Diese Genehmigung richtet sich auch nach dem Standard, den wir in Berlin definiert haben, nämlich der der Großkläranlage Ruhleben. Und wir werden auch entsprechend hohe Anforderungen an die Reinigungstechnik stellen. Ja, so ein Einzelfall ist vorstellbar. "
Für alle anderen Berliner ohne Kanalisation sieht er nur die teure Abfuhr aus der dichten Grube. Zumal die Klärwerke noch reichlich Kapazität hätten. Dagegen streitet der Verband Deutscher Grundstücksnutzer vor Gericht. Bis zu einem Urteil liegen alle Anträge auf Eis. Familie Pausch hat mittlerweile ihr Ziel Kleinkläranlage aufgegeben und eine neue Abwassergrube bauen lassen.