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NPD-Verbotsverfahren
Verfassungsgericht will mehr Beweise

Der Bundesrat muss seinen Antrag auf ein NPD-Verbot nachbessern. Das Bundesverfassungsgericht fordert nähere Informationen zum Abschalten von verdeckten Spitzeln des Verfassungsschutzes in der Führungsebene der rechtsextremen Partei.

23.03.2015
    Eine Fahne der NPD weht in Berlin bei einer Demonstration der rechtsextremen Partei auf dem Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor.
    Eine Fahne der NPD weht in Berlin bei einer Demonstration der rechtsextremen Partei auf dem Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor. (picture alliance / dpa / Paul Zinken)
    Das geht aus einem Beschluss des Gerichts hervor, der in Karlsruhe veröffentlicht wurde. Der Bundesrat, der das NPD-Verbot 2013 beantragt hatte, möge belegen, wie in Bund und Ländern die Entscheidung umgesetzt worden sei, keine V-Leute mehr einzusetzen - "insbesondere hinsichtlich der Zahl und des Ablaufs der 'Abschaltungen'".
    Der erste Anlauf für ein Verbot der rechtsextremen Partei war 2003 gescheitert, weil der Verfassungsschutz auch in der Parteispitze Informanten hatte, ohne dies offenzulegen. Um den erneuten Verbotsantrag durchzusetzen, hatten sich Bund und Länder geeinigt, seit April 2012 keine verdeckten Spitzel mehr einzusetzen. Ab diesem Zeitpunkt begann eine sechsmonatige Materialsammlung, die als Grundlage für das Parteiverbot dienen soll.
    Die Richterbank am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
    Die Richter des Zweiten Senats fordern mehr Informationen. (imago/Stockhoff)
    In dem Beschluss fordert das Bundesverfassungsgericht zudem von der Länderkammer Beweise auch in anderen Punkten. So soll der Bundesrat darlegen, wie sichergestellt worden sei, dass in der Klage keine Geheimdienstinformationen über die Prozessstrategie der NPD verwertet wurden. Das Bundesrat hat nun bis zum 15. Mai Zeit, die geforderten Informationen nachzureichen.
    (hba/tön)