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NSA-Affäre
Datenweitergabe durch Facebook kommt vor EuGH

Ob Facebook gegen europäische Gesetze verstößt, indem das Unternehmen angeblich massenhaft Nutzerdaten an US-Geheimdienste weitergibt, sollen nun Europas oberste Richter entscheiden. Ein Gericht in Dublin hat den Beschluss über eine Klage eines österreichischen Juristen an den EuGH verwiesen. Die Reaktion des Klägers spricht Bände.

18.06.2014
    Auf dem Display eines iPhones ist das App-Logo von Facebook zu sehen (gestelltes Foto mit Wischeffekt).
    Immer mehr soziale Netzwerke (picture alliance / ZB / Jens Büttner)
    Das Gericht empfahl in einer Entscheidung am Mittwoch, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu bringen. Schrems will genau das nun tun.
    Der Österreicher zeigte sich in einer Erklärung über die irische Entscheidung erfreut.
    Irish Referral the best thing that could have possibly happend! #ECJ #EuGH #EUDataP #NSA #PRISM— Max Schrems (@maxschrems) 18. Juni 2014
    Schrems: Facebook hätte Prism-Datentransfer verhindern müssen
    Anlass der Auseinandersetzung sind die Enthüllungen des früheren NSA-Mitarbeiters Edward Snowden. Danach hat der US-Geheimdienst im Rahmen des "Prism"-Programms massenhaft persönliche Daten aus den sozialen Netzwerken herausgezogen. Der junge österreichische Jurist ist der Meinung, dass Facebook diesen Datentransfer hätte verhindern müssen. Zumindest hätte das Unternehmen die betroffenen User über den Datentransfer informieren müssen, so Schrems.
    Personenbezogene Daten dürfen nur in ein anderes Land weitergegeben werden, wenn dort angemessener Datenschutz gewährleistet wird. Das sieht die "Safe Harbor"-Vereinbarung zwischen der EU und den USA vor. Dieses Prinzip sah Schrems nach den Enthüllungen über die Spionage der NSA infrage gestellt. Die irische Behörde entschied aber, nicht für Prüfung von EU-Verträgen zuständig zu sein.
    Snowdens Erklärung zu"Prism" widerspricht Facebooks Angaben
    Facebook und andere betroffene Unternehmen erklären, sie gäben Nutzerdaten nur auf spezielle Anfragen und keinesfalls massenhaft direkt an US-Behörden weiter. In Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden über das NSA-Programm "Prism" heißt es jedoch, der Geheimdienst habe weitreichenden Zugriff auf die Server von Internetdiensten wie Facebook.
    Die Entscheidung heute betrifft erst einmal nur eine von vielen Beschwerden Schrems' gegen Facebook. Er finanziert seinen Kampf mithilfe der Crowdfunding-Initiative "Europa gegen Facebook".
    (ach/cc)