Das US-Bundesbezirksgericht in New York hat mit seiner Entscheidung eine Beschwerde der Bürgerrechtsbewegung American Civil Liberties Union zurückgewiesen. Die Bürgerrechtsbewegung wollte die Datensammlung per einstweiliger Verfügung stoppen. Das Gericht erklärte, es gebe keine Beweise dafür, dass die Regierung die Daten zu anderen Zwecken als für die Terrorabwehr genutzt habe.
Zwar sauge das Späh-Programm "Informationen über so ziemlich alle Telefongespräche" in den USA auf. Ob dies verhältnismäßig und damit verfassungskonform sei, sei aber eine Ermessensfrage. Die Überwachung habe jedoch geholfen, zerstückelte und flüchtige Informationen zu verbinden, um so dem Terrornetzwerk Al-Kaida zu schaden.
Bundesbezirksrichter widerspricht seinem Kollegen
Vergangene Woche war ein anderer Richter in der gleichen Instanz zur gegenteiligen Einschätzung gekommen: Das "fast Orwell'sche" Spionage-Programm der NSA sei mutmaßlich verfassungswidrig, da es die Privatsphäre der US-Bürger verletze. Ausgangspunkt war die Klage zweier Privatleute, die die Richter als Erfolg versprechend bewerteten. Damit muss möglicherweise der oberste Gerichtshof, der Supreme Court, eine Entscheidung fällen.
Die Spähaktivitäten der NSA und verbündeten Geheimdienste waren durch Enthüllungen des früheren NSA-Mitarbeiters Edward Snowden aufgedeckt worden. Demnach überwachte die NSA nicht nur massenhaft E-Mails und Telefonate von Privatpersonen weltweit, sondern hörte auch Spitzenpolitiker befreundeter Staaten ab.