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Nur Ei, Ei, Ei
Eierlikör darf keine Milch enthalten

Das „Reinheitsgebot“ für Eierlikör: Was in den gelben Alkohol hinein darf, das ist EU-rechtlich geregelt – und wurde nun vom europäischen Gerichtshof bestätigt. Milch steht nicht auf der Zutatenliste. Ein Geflügelbauer aus Sachsen-Anhalt darf seinen „Eierlikör“ künftig nicht mehr so vermarkten.

Von Lea Jürgens | 26.10.2018
    Eierlikör in Gläsern und in einer Karaffe
    Ei muss rein, Milch darf es nicht - vorerst (Arne Immanuel Bänsch/dpa)
    Bereits in der 8. Generationen wird auf dem Geflügelhof in Altenweddingen in Sachsen-Anhalt Eierlikör produziert. Seit 2012 sogar verkauft. Das Produkt nach Rezept der Ur-Ur-Großmutter hat es in die Regale von Supermärkten und natürlich des eigenen Hofladens geschafft. Eher zufällig, sagt Geschäftsführerin Antje Brandt. "Wir haben dann irgendwann angefangen Legehennen zu halten, die Eier produzieren. Und aus dieser Eierproduktion heraus, hat sich die Eierlikörherstellung, eigentlich zum Spaß, innerhalb der Familie, weil wir’s dort gerührt haben, aus den Knick-Eiern, entwickelt."
    Mit dem Urteil des europäischen Gerichtshofs könnte das Geschäft ins Wanken geraten. Die Luxemburger Richter erklärten: Nach EU-Gesetz darf die Spirituose Eierlikör nur aus Eigelb, Eiweiß, Zucker, Honig und eventuell Aromastoffen bestehen. Also: keine Milch. Für Anja Brandt unvorstellbar:
    "Das Urteil bricht quasi unsere Familientradition. Traditionell ist unser Eierlikör mit Milch und Sahneprodukten in der Rezeptur aufgestellt. Es ist eine neue Situation für unser Unternehmen. Dieser Situation muss man sich stellen. Das heißt, das Produkt muss anders in der Aufmachung werden. Von den Inhaltsstoffen, von der Zusammensetzung werden wir unser Produkt nicht verändern."
    Hoffnung für Milch-Eierlikör durch neue Eierlikörverordnung
    Noch sei das Gerichtsurteil nicht rechtskräftig. Möglicherweise wäre es ohnehin bald überholt. Denn das EU-Parlament will die Spirituosenverordnung ändern. Ein Vorstoß des Europaabgeordneten Arne Lietz aus der Lutherstadt Wittenberg.
    "Ich hoffe mit der Bäuerin mit. Sollte der Entscheid des Gerichtes vor der neuen politischen Fassung kommen, dann tut es mir für die Bäuerin leid, weil sie sicherlich ihr Produkt umbenennen muss, was sehr schwierig sein wird, weil man ja das Produkt in den Supermärkten listet, es als solches führt, man hat Etiketten gedruckt. Kaum auszudenken, was das praktisch für diesen Betrieb und andere Betriebe europaweit bedeuten würde."
    Mit einer neuen EU-Eierlikörverordnung wäre das Problem vom Tisch - der SPD-Europaabgeordnete Arne Lietz hofft, dass sie spätestens im Frühjahr 2019 in Kraft tritt. Und Eierlikör mit Milch auch weiterhin Eierlikör heißen darf.