Kriminalität in Deutschland
Nur fünf Prozent der Fälle häuslicher Gewalt werden angezeigt - Dobrindt und Prien stellen neue Dunkelfeldstudie vor

Die Bundesregierung hat erstmals eine umfassende Studie zu Betroffenen von Gewalt in Familie, Partnerschaft und im öffentlichen Raum vorgelegt. Sie soll das sogenannte Dunkelfeld erfassen - also Fälle, die nicht in der offiziellen Kriminalstatistik auftauchen.

    Illustration einer Person die in einem Zimmer sitzt und von einer anderen Person bedroht wird, die nur als bedrolicher Schatten zu sehen ist.
    Die Bundesregierung veröffentlicht eine Studie, die Gewalt in verschiedenen Lebensbereichen beleuchtet. (imago / fStop Images / Malte Müller)
    Demnach ist die Gewalt im Alltag weit verbreitet. Jede sechste Person habe von körperlicher Gewalt durch den aktuellen oder früheren Partner beziehungsweise die Partnerin berichtet, erklärte Bundesbildungsministerin Prien. Fast 45 Prozent der Frauen und Männer erlebten mindestens einmal im Leben psychische Gewalt in einer Partnerschaft. Frauen seien insgesamt häufiger und schwerer von Gewalt betroffen. Knapp 18 Prozent der Frauen hätten in ihrem Leben einen sexuellen Übergriff erlebt. Frauen seien zudem oft mehrfach Opfer geworden.
    Ein Schwerpunkt der Studie lag auf der Gewalt durch Partner oder Ex-Partner. Nur etwa fünf Prozent der Fälle werden laut Studie angezeigt. In vielen Fällen würden sich die Opfer nicht trauen, zur Polizei gehen. Auch Scham spiele eine Rolle. Betroffen von häuslicher Gewalt seien vor allem Frauen. In der Studie von Bundesregierung und BKA wurde erstmals auch das Ausmaß von sexueller Belästigung in Deutschland sowie von Gewalt im digitalen Raum beleuchtet.
    Auch frühere Forschungsarbeiten weisen auf ein hohes Dunkelfeld hin. So gaben etwa 37 Prozent der Betroffenen von sexueller Gewalt an, bisher noch nie darüber gesprochen zu haben.

    Begriff Gewalt im Titel vermieden

    Um das Dunkelfeldzu erfassen, wurden bundesweit mehrere Tausend Menschen befragt. Zusammengefasst wurden die Ergebnisse unter dem Titel ”Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag”. Dass der Begriff "Gewalt" im Namen nicht auftaucht, ist Absicht. Dem BKA zufolge sollten so möglichst auch Menschen zur Teilnahme an der Studie motiviert werden, die in der Vergangenheit von Gewalt betroffen waren.

    Verpflichtung durch Istanbul-Konvention 

    Mit der Studie erfüllt Deutschland eine Verpflichtung aus der Istanbul-Konvention zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen. Zu den darin vorgeschriebenen Maßnahmen gehören Opferschutz, Prävention und Strafverfolgung sowie die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen.

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    Diese Nachricht wurde am 10.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.